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Touristensteuer weltweit

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    Touristensteuer weltweit - Häufige Fragen

    Touristensteuer, Kurtaxe, Gästetaxe, City Tax oder Bettensteuer – lauter Begriffe, die bei der Urlaubsbuchung immer wieder auf der Rechnung erscheinen. Doch wobei handelt es sich bei dieser speziellen Art der Abgabe? Wir erklären, was genau eine Tourismusabgabe ist, an welchen Orten sie zu zahlen ist und wie hoch sie je nach Destination ausfällt.

    Allgemeine Informationen

    Was ist eine Touristensteuer?

    Bei der Touristensteuer handelt es sich um eine Extraabgabe für Urlauberinnen und Urlauber, die in bestimmten Touristengebieten erhoben wird. Dabei kann die Höhe der Tourismussteuer je nach Region variieren und die Höhe anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt werden. In Deutschland unter den Begriffen Kurtaxe und Bettensteuer bekannt, wird auch in vielen anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas eine Tourismusabgabe fällig.


    Wofür wird die Tourismusabgabe gezahlt?

    Die Gelder der erhobenen Touristensteuer fließen überwiegend in den Ausbau der touristischen Infrastruktur des jeweiligen Gebiets. Mithilfe der Einnahmen können demnach unter anderem die Straßen und Strände gepflegt, öffentliche sanitäre Anlagen bereitgestellt sowie Rad- und Wanderwege ausgebaut werden. Ebenso sind Ermäßigungen bis hin zu kostenlosem Eintritt zu Sehenswürdigkeiten, Museen oder Kulturveranstaltungen möglich, in manchen Regionen oder Städten gibt es auch Ermäßigungen für den öffentlichen Nahverkehr. Ebenso können Umweltprojekte durch eine Tourismusabgabe bezuschusst werden.


    Wie wird die Touristensteuer erhoben?

    Die Tourismussteuer ist in der Regel bereits im Übernachtungspreis enthalten, insbesondere bei der Buchung von Pauschalreisen. Wie sie berechnet wird, ist von Zielgebiet zu Zielgebiet unterschiedlich und kann je nach Reisesaison variieren. Mögliche Erhebungen der Gästetaxe zeigen folgende Beispiele:

    • Pauschale pro Person/pro Nacht
    • Pauschale pro Person/pro Nacht abhängig vom Typ der Unterkunft sowie Sternebewertung
    • Pauschale pro Person/pro Tag ohne Übernachtung (Tagestaxen)
    • Prozentualer Aufschlag auf Zimmerpreis

    Tourismusabgaben in Europa


    Mallorca

    Die Touristensteuer auf Mallorca bemisst sich anhand unterschiedlicher Kriterien. Maßgebend für die Höhe der Abgabe ist zum einen die Art der Unterkunft, die Sterne-Klassifizierung des Hotels sowie die jeweilige Saison. Während also Gäste eines 5-Sterne-Hotels zur Hauptsaison mit einer Tourismusgebühr von etwa 4 Euro pro Person und Nacht rechnen müssen, kann sich diese in der Nebensaison auf lediglich 1 Euro belaufen. Für Ferienhäuser werden je nach Saison zwischen 50 Cent und 2 Euro fällig.

    Griechenland

    In Griechenland finden Reisende eine Touristenpauschale vor, die pro Person und Zimmer zu zahlen ist. Sie variiert je nach Art der Unterkunft, Sterneklassifizierung und Reisezeit. Die Preise gelten ab dem Jahr 2024.

    Von März bis Oktober:

    • Ein- und Zwei-Sterne-Hotels: 1,50 Euro
    • Drei-Sterne-Hotels: 3 Euro
    • Vier-Sterne-Hotels: 7 Euro
    • Fünf-Sterne-Hotels: 10 Euro
    • Möblierte Zimmer, Wohnungen, Appartements: 1,50 Euro
    • Kurzzeitvermietungen: 1,50 Euro (über 80 Quadratmeter: 10 Euro)
    • Selbstversorgerhäuser/-villen: 10 Euro

    Von November bis Februar:

    • Ein- und Zwei-Sterne-Hotels: 0,50 Euro
    • Drei-Sterne-Hotels: 1,50 Euro
    • Vier-Sterne-Hotels: 3 Euro
    • Fünf-Sterne-Hotels: 4 Euro
    • Möblierte Zimmer, Wohnungen, Appartements: 0,50 Euro
    • Kurzzeitvermietungen: 0,50 Euro (über 80 Quadratmeter: 4 Euro)
    • Selbstversorgerhäuser/-villen: 4 Euro
     

    Italien

    Je nach Region ist von Reisenden auch in Italien eine Gästetaxe zu zahlen. Dabei bestimmt jede Gemeinde selbst, wie hoch diese ausfällt. Maximal beläuft sich die Kurtaxe jedoch auf fünf Euro und wird pro Person und pro Nacht berechnet. Eine besondere Art der Gebühr müssen Besucherinnen und Besucher der Lagunenstadt Venedig entrichten: Seit Juli 2020 wird hier eine Tagesgebühr erhoben und kostet je nach Dauer des Aufenthalts zwischen 3 und 10 Euro.

    Türkei

    Seit April 2020 wird in der Türkei die Gästetaxe prozentual berechnet. Demnach werden landesweit zwei Prozent des Übernachtungspreises auf die Hotelrechnung draufgeschlagen.


    Weitere Länder im Überblick

    LandHöhe der AbgabeAnmerkungen
    Belgienim Schnitt 7,50 Euro pro Zimmervariiert je nach Größe und Kategorie des Hotels
    Bulgarienbis zu 1,50 Euro pro Person/Nachtvariiert je nach Gebiet und Sterne-Klassifizierung
    Frankreich0,20 bis 4 Euro pro Person/Nachtvariiert je nach Stadt
    Islandzwischen 4 und 7 Euro pro Nachtvariiert je nach Größe und Kategorie des Hotels
    Italienzwischen 3 und 7 Euro pro Nachtvariiert je nach Region, in Kleinstädten generell höher
    Kroatien1,33 Euro pro Nacht in der HochsaisonGebühr kann in der Nebensaison abweichen
    Mallorca (Spanien)zwischen 0,50 und 4 Euro pro Person/NachtUnterscheidung je nach Sterne-Klassifizierung, Unterkunftsart und Saison
    NiederlandeAmsterdam: 12,5 Prozent der ÜbernachtungskostenErhöhung auf 12,5 Prozent 2024 beschlossen
    Österreichetwa drei Prozent der Hotelkostenvariiert je nach Bundesland
    Polen0,50 bis 1 Euro pro Person/Nachtvariiert je nach Ort oder Gemeinde
    Portugal2 Euro pro Person/Nachtgültig für Gäste ab 13 Jahren und nur die ersten sieben Tage des Aufenthalts zu zahlen; Gebühr gilt auch für Kreuzfahrtgäste in Lissabon
    Schweizzwischen 1,20 und 2,50 Euro pro Person/Nachtvariiert je Region und Gemeinde 
    Slowenienetwa 3 Euro pro Nachtvariiert je nach Region und Hotelbewertung
    Tschechienunter einem Euro pro Person/Nacht gilt nur in Prag 
    Türkeizwei Prozent der Hotelkostenlandesweite Pauschale
    Ungarnvier Prozent der Hotelkostengilt nur in Budapest


    In diesen Ländern Europas gibt es keine Touristensteuer:
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Georgien
    • Irland
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Luxemburg
    • Moldawien
    • Monaco
    • Schweden


    Tourismusabgaben weltweit

    Ägypten

    In Ägypten wird für alle Urlauberinnen und Urlauber eine Touristensteuer von 25 US-Dollar (umgerechnet etwa 22,50 Euro) erhoben. Diese Pauschale ist in der Regel bereits im Flugticket mitinbegriffen. Ist dies nicht der Fall, wird die Gebühr direkt am Flughafen nach Ankunft eingezogen.

    Bali

    Die indonesische Insel Bali erhebt ab dem 14. Februar 2024 eine einmalig zu entrichtende Eintrittsgebühr. Reisende zahlen pro Person 150.000 IDR oder umgerechnet rund 9 Euro. Kinder sind von der Regelung nicht ausgenommen. Die Gebühr muss noch vor Einreise über die offizielle Website oder über die App Love Bali bezahlt werden.

    Bhutan

    Bis zum 31. August 2027 wird in Bhutan eine Tagesgebühr in Höhe von etwa 90 Euro fällig. Kinder erhalten eine Ermäßigung.

    Dominikanische Republik

    Urlauberinnen und Urlauber müssen vor oder bei Einreise in die Dominikanische Republik eine Touristenkarte erwerben. Die Kosten belaufen sich auf 10 US-Dollar pro Person. Der Betrag hierfür ist entweder bereits im Flugpreis enthalten, alternativ ist die Karte an der Passkontrolle erhältlich.

    Japan

    Touristinnen und Touristen, die aus Japan ausreisen, zahlen umgerechnet etwa acht Euro. Diese Ausreisesteuer wird in der Regel im Flugticket berücksichtigt.

    Karibische Inseln

    Auf Antigua und Barbuda, Aruba, den Bahamas, Barabos, Bermuda, Bonaire, den Britischen Jungferninseln, den Caymaninseln, Dominica, Grenada, Haitit, Jamaika, Monsterrat, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Maarten, St. Vincent, den Grenadinen, Trinidad und Tobago sowie den Amerikanischen Jungferninseln werden zwischen 13 und 45 Euro Kurtaxe fällig.

    Malaysia

    Reisende zahlen unabhängig von Größe und Sternekategorie der Unterkunft rund 4 Euro pro Nacht in Malaysia.

    Malediven

    Auf den Malediven wird eine Tourismusabgabe pro Person und Tag in Form einer Ökosteuer fällig. Diese beläuft sich auf 6 US-Dollar pro Person und Tag, was umgerechnet etwa 5,40 Euro sind. Die zu entrichtende Gebühr ist dabei teilweise bereits im Reisepreis verrechnet.

    Marokko

    Die Höhe der Touristensteuer in Marokko kann je nach Region stark variieren. Reisende müssen demnach mit einer Pauschale zwischen 1 und 5 Euro rechnen. Diese ist jeweils pro Person und Nacht zu entrichten.

    Neuseeland

    Ab dem 1. Oktober 2024 gilt in Neuseeland eine deutlich höhere Touristengebühr als in den Vorjahren. Reisende zahlen dann etwa 56 Euro, die einmalig pro Person bei der Einreise fällig wird.

    Seychellen

    Die Seychellen führten im August 2023 eine Tourismusabgabe ein. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Unterkunftgröße, also wie viele Zimmer ein Hotel oder ein Resort aufweist. So werden pro Kopf und Nacht zwischen umgerechnet 1,60 bis 6,30 Euro berechnet. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

    Tunesien

    Reisende aus Nicht-Mahgreb-Staaten zahlen in Tunesien ab 2024 eine erhöhte Bettensteuer. In Zwei-Sterne-Hotels und Unterkünften wie Ferienwohnungen werden vier Dinar pro Person und Nacht fällig. Wer in einem Drei-Sterne-Hotel übernachtet, zahlt acht Dinar. Vier- und Fünf-Sterne-Hotels berechnen zwölf Dinar pro Person und Nacht. Die Steuer ist auf 15 Tage begrenzt. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Bettensteuer befreit.

    Vereinigte Arabische Emirate

    Wer nach Dubai oder in ein anderes Emirat reist, unterliegt einer Bettensteuer. Die Höhe der zu entrichtenden Abgabe ist hierbei abhängig vom jeweiligen Emirat. Während für Dubai je nach Sterne-Klassifizierung des Hotels ein Betrag zwischen 1,40 und 4 Euro anfällt, ist dieser im Emirat Ras Al-Kaimah ein wenig höher veranschlagt: Hier zahlen Reisende je nach Unterkunft zwischen 2,50 und 5,50 Euro pro Person und Nacht. Die Tourismussteuer in Abu Dhabi wurde im September 2023 abgeschafft.

    USA

    In den meisten Regionen der USA zahlen Reisende eine sogenannte "Belegungssteuer". Diese gilt in Hotels, Motels sowie Gasthöfen und variiert je nach Stadt. In Houston ist die Steuer am höchsten. Dort nehmen die Hotels 17 Prozent der Übernachtungskosten als Zusatzgebühr ein.

    Unterschiede der Begrifflichkeiten

    Im Rechnungsdschungel ist es gar nicht so leicht, die unterschiedlichen Begrifflichkeiten auseinanderzuhalten. Ob Touristensteuer, Tourismusabgabe, Bettensteuer, Gästetaxe oder Kurtaxe: Häufig werden diese Begriffe je nach Region, Land und Gebiet synonym verwendet. Unterschiede lassen sich dennoch feststellen und besonders gut am Beispiel Deutschland erklären:

    Kurtaxe

    Diese Art der Tourismusabgabe wird in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben. Dabei handelt sich um eine Landes- oder Kommunalabgabe, die für touristische Übernachtungen in den meisten Kurorten pro Person und Übernachtung entrichtet werden muss. Zu zahlen ist diese bereits am Tag der Anreise und wird in der Regel mit dem Gesamtpreis der Unterkunft verrechnet. Auf dem Zahlungsbeleg ist diese dann als gesonderter Posten verzeichnet. In Abgrenzung dazu erheben manche Kurorte – insbesondere an Nord- und Ostsee – übernachtungsunabhängige Tagestaxen, welche an der Touristeninformation des Ortes oder direkt am Strand entrichtet werden können.

    Keine Kurtaxe gezahlt und nun?
    Da die Zahlung einer Kurtaxe rechtlich vorgeschrieben ist, sind Urlauberinnen und Urlauber dazu verpflichtet, diese in den jeweiligen Kommunen zu entrichten. Geschieht dies nicht, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem entsprechenden Bußgeld versehen. Je nach örtlichem Bußgeldkatalog kann dieses mehrere hundert Euro kosten.

    Übernachtungssteuer

    In vielen deutschen Städten hingegen ist der Begriff Übernachtungssteuer geläufiger, die oftmals auch City Tax oder Bettensteuer bezeichnet wird. Die Höhe der Abgabe ist je nach Stadt unterschiedlich und oftmals abhängig von der Klassifizierung der Unterkunft (handelt es sich um ein Sterne-Hotel, eine Pension oder ein Gasthaus?). In der Regel ist diese im Übernachtungspreis bereits enthalten. Während manche Städte einen gewissen Prozentsatz auf den Übernachtungspreis aufschlagen, berechnen andere Städte unabhängig der Unterkunftsart eine Pauschale. Diese kann in etwa zwischen zwei und drei Euro betragen. Unter anderem ist diese in Städten wie Berlin, Dresden, Erfurt, Freiburg, Hamburg, Köln und Leipzig zu entrichten.