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JT Touristik Insolvenz: Kein generelles Recht auf kostenlose Stornos

München, 08.11.2017 | 10:31 | lvo

Beim insolventen Reiseveranstalter JT Touristik besteht kein generelles Recht auf die kostenlose Stornierung eines Urlaubs im Jahr 2018. Mehrere Kunden hatten dem Branchenportal Gloobi zufolge berichtet, dass ihre gebuchten Reisen storniert worden waren. Wie Insolvenzverwalter Stephan Tiemann dem Portal sagte, gebe es jedoch noch keine generelle Entscheidung über das Stornorecht.


Der EuGH steht auf Seiten der Reisenden: Deren Kosten müssen bei der Pleite des Veranstalters ersetzt werden.
Noch ist über ein Stornorecht bei der insolventen JT Touristik nicht entschieden.
Stattdessen soll jeder Einzelfall bei Reisen nach dem 1. Januar 2018 betrachtet werden. Das Unternehmen wolle jedoch im Sinne der Kunden entscheiden. Pech haben diejenigen, die bereits Anzahlungen für eine Reise im nächsten Jahr getätigt haben, jedoch ohne gültigen Sicherungsschein. Diese können nicht erstattet werden, sondern müssten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dass Kunden davon große Summen wiedersehen werden, ist laut Gloobi unwahrscheinlich.

JT Touristik hatte am 29. September Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen gab bekannt, sich neu ausrichten zu wollen. Zunächst waren gebuchte Reisen bis Mitte Oktober abgesichert. Falls Kunden am Urlaubsort jedoch Kosten entstanden sind, konnten sie diese im Nachhinein erstatten lassen. Kürzlich hatte Thiemann eine Absicherung der Durchführung aller Reisen bis zum Jahresende erreicht. Ausgenommen waren jedoch alle Buchungen mit Flügen der ebenfalls insolventen Air Berlin.

 

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