Die Nachbargemeinde der Inselhauptstadt Palma, zu der auch Teile Plaja de Palma rund um den Balneario 1 gehören, will den ausufernden Partys vieler Touristen einen Riegel vorschieben. Zu Beginn der Hochsaison im Juni sollen dann sogenannte „Ordenanzas Cívicas“ des Ordnungsamtes exzessive Saufgelage, laute Partys und Vandalismus auf den Straßen und Stränden der Gemeinde unterbinden und teils drakonisch bestrafen. Besonders im Fokus steht dabei El Arenal.
Bei der Höhe der Strafe soll zwischen drei Stufen unterschieden werden. Bei geringen Verstößen, wie etwa lauter Musik oder Geschreie, werden 50 bis 750 Euro fällig. Wer einen schweren Verstoß begeht, etwa bei Sachbeschädigung oder die Belästigung anderer, muss bereits mit 750 bis 1.500 Euro Strafe rechnen. Bei sehr schweren Verstößen, zu denen Exhibitionismus, Sex in der Öffentlichkeit oder Straßenprostitution zählen, verhängt die Gemeinde eine Strafe in Höhe von 1.500 bis 3.000 Euro.
„Wir werden nicht zulassen, dass sich diese Zone in ein neues Punta Ballena verwandelt“, erklärt Ratsherr Gregori Estarellas der Zeitung Ultima Hora. Dabei spielt er auf eine Straße in Magaluf an, in der britische Billig-Touristen in den letzten Jahren regelmäßig mit Trinkexzessen und blinder Zerstörungswut für Negativ-Schlagzeilen gesorgt haben. Derartige Szenen will das Rathaus in Llucmajor in El Arenal verhindern, wohin sich die Saufgelage deutscher Touristen nach
Einführung strenger Verbote in Palma verlagert haben. „Die Anwohner haben ein Recht auf Ruhe. Wir wollen eine angenehme Stimmung garantieren. Darin werden wir unsere Kräfte investieren", so Estarellas weiter.
Der Erfolg bleibt jedoch abzuwarten, denn auch
Magaluf hat 2015 bereits Benimmregeln eingeführt, die jedoch gerade auf der Punta Ballena nur bedingt Erfolg zeigen. Zudem hat das Verwaltungsgericht der Balearen im Herbst 2016 den mit 113 Artikeln besonders umfangreichen
Regelkatalog von Palma für ungültig erklärt. Viele Vorgaben bleiben dennoch bestehen. Vor allem Alkoholexzesse in der Öffentlichkeit sind nach wie vor verboten und werden mit bis zu 3.000 Euro Bußgeld hart bestraft.