
Stand der Informationen: 12. April 2023
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für Reisende einige Besonderheiten zu beachten. Auf diesen Seiten finden Pauschalreisende die wichtigsten Informationen rund um beliebte Reiseziele, Sonderaktionen der Reiseveranstalter sowie Hinweise und Wissenswertes über Erstattungen, Versicherungen und mehr.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
Inhaltsverzeichnis
Informationen zu Einreisebestimmungen in den Ländern
Gute Neuigkeiten für Reisende: Urlaub ist möglich! Wohin Urlauber reisen können und was es für Touristen vor Ort in Deutschland sowie den beliebtesten Reiseländern Europas und weltweit zu beachten gilt, erfahren Sie auf unserer detaillierten Infoseite zum Thema.
Reisen in Zeiten der Corona-Krise: Allgemeine Hinweise für Urlauber
- Für die EU-Länder und den Schengen-Raum gelten laut Auswärtigem Amt nur noch Reisehinweise, bei einem erneuten Überschreiten des Infektionsgrenzwertes können für betroffene Gebiete wieder (Teil-)Reisewarnungen ausgesprochen werden. Urlauber sollten sich vorab auf unserer Infoseite sowie den Seiten des Auswärtigen Amtes über die Situation und die Bestimmungen im Zielgebiet informieren.
- Bei einer Flugreise sollten Passagiere zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein und gegebenenfalls die Maskenpflicht am Airport sowie im Flieger beachten.
- Informieren Sie sich bei einer Reise mit dem Mietwagen oder Pkw über die Bestimmungen zum Grenzübertritt zwischen den deutschen Bundesländern sowie ins Ausland.
- Hygienebestimmungen und Regelungen zum Mindestabstand unterwegs und vor Ort sind einzuhalten.
- Vor Ort im Urlaub kann es weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen.
- Es kann zu Einschränkungen bei gebuchten Leistungen (beispielsweise bei All-inclusive-Angeboten) kommen.
- Es kann zu Einreisesperren, Temperaturmessungen und anderen Gesundheitsüberprüfungen oder zu neuen Quarantänebestimmungen kommen.
- Wer sich in einem vom Coronavirus betroffenen Gebiet vor Ort aufhält, sollte in erster Linie Ruhe bewahren und sich unbedingt an die Anweisungen lokaler Behörden und des Hotelpersonals halten.
- Informationen für Reiserückkehrer aus dem Ausland nach Deutschland »
Sonderaktionen der Reiseveranstalter
Zahlreiche Reiseveranstalter bieten ihren Kunden zusätzliche Sicherheit für Neubuchungen und bereits gebuchte Reisen. Viele Angebote verfügen daher über flexible Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeiten. Welche Reiseveranstalter sich an den Aktionen beteiligen sowie die Sonderkonditionen im Detail erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Thema.
Kostenlos stornierbar
Viele Pauschalreisen und Hotels sind bis kurz vor Abreise und alle Mietwagen bis 24 Stunden vor Abholung kostenlos umbuchbar oder stornierbar. In unseren CHECK24 Reisevergleichen haben wir solche Angebote für Sie gekennzeichnet.
Hinweise für Reisende
Informationen zu Ihrer Buchung
- Das Auswärtige Amt spricht Reisehinweise für einige Länder in Europa und weltweit aus. Dabei richtet sich die Behörde nach dem Robert Koch-Institut. Daher ist es möglich, dass Ihr Reiseveranstalter eine anstehende Reise storniert.
- Die Reiseveranstalter entscheiden, wie mit betroffenen Buchungen verfahren wird.
- Einen Überblick zu den aktuellen Informationen der Reiseveranstalter sowie zur Regelung der Kostenerstattung finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema.
- Wir informieren Sie unverzüglich per E-Mail, falls sich an Ihrer Buchung etwas ändert oder wir Informationen zu Ihrer Buchung erhalten. Falls Sie keine Absage von uns oder Ihrem Reiseveranstalter erhalten, haben wir keine Anhaltspunkte, dass die Reise nicht stattfindet. Sie können Ihre Reise demnach antreten und zum Flughafen fahren.
Stornierung und Umbuchung
- Einige Reiseveranstalter bieten derzeit kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. Eine Übersicht dazu finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema.
- Wenn Sie eine Reise gebucht haben und diese stornieren oder umbuchen möchten, ist dies zu den Bedingungen Ihres Reiseveranstalters möglich. Stornokosten fallen jedoch nicht an, falls der Reiseveranstalter selbst vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Reiseveranstalter treten möglicherweise vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, wenn sie einen Reiseablauf ohne gravierende Mängel nicht sicherstellen können, sich aber durch den Rücktritt mögliche Mehrkosten für den Veranstalter (z.B. für vorzeitige Rückbeförderung des Kunden) vermeiden lassen. Einen Überblick zu den aktuellen Informationen der Reiseveranstalter finden Sie hier.
- Die aktuellen Stornokosten zu Ihrer bei CHECK24 gebuchten Reise können Sie direkt online einsehen. Den Link hierzu finden Sie in Ihrer Reisebestätigungs-E-Mail oder in Ihrem CHECK24 Kundenkonto. Über diesen Link können Sie Ihre Reise auch online stornieren.
- Falls Ihr Reiseveranstalter sich dazu entscheidet, von sich aus eine kostenlose Stornierung für Ihre anstehende Reise anzubieten, informieren wir Sie unverzüglich per E-Mail.
Hinweise zur Regelung der Kostenerstattung
- Viele Reiseveranstalter bieten bereits wahlweise Gutscheine zur Erstattung geleisteter Zahlungen für abgesagte Reisen an, oft kombiniert mit attraktiven Zusatz-Rabatten.
- Die Abwicklung der Stornierungen durch die Reiseveranstalter dauert aufgrund der Vielzahl der Fälle aktuell länger als gewöhnlich. Sobald wir konkrete Informationen von Ihrem Reiseveranstalter zu Ihrem Vorgang oder Details zu einer neuen staatlichen Regelung erhalten, informieren wir Sie umgehend. Bitte sehen Sie daher von diesbezüglichen Anfragen an CHECK24 ab. Falls Sie eine konkrete Anfrage an Ihren Reiseveranstalter stellen möchten, leiten wir diese gern für Sie weiter. Senden Sie uns Ihre Anfrage an reise@check24.de.
Reiserücktrittsversicherung
- Wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungsschutz an Ihre Reiseversicherung.
- Detaillierte Informationen zu den Reiseversicherungen finden Sie auf den Infoseiten der ERGO und der Allianz.
- Reiserücktrittsversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen am Reiseziel). Auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland vorliegt, greift die Versicherung meist nicht. Die Versicherung ist nur bei Erkrankung einer versicherten Person gewährleistet. Ausgenommen sind hierbei in manchen Fällen Erkrankungen des Versicherten aufgrund einer Pandemie, also auch Erkrankungen durch das Coronavirus.
- Das bedeutet, dass im Fall des Coronavirus von der Reiseversicherung meist keine Kostenerstattung zu erwarten ist.
- Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website der Verbraucherzentrale.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Weitere detaillierte Informationen erhalten Reisende auf den COVID-19-Seiten des Auswärtigen Amtes sowie auf den Webseiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts.
Alle Angaben ohne Gewähr.