Stand der Informationen: 16. Februar 2023
Beim Reisen während der Corona-Pandemie ist häufig ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen. Dies gilt sowohl für Einreisen am Urlaubsort als auch für die Rückkehr nach Deutschland. Inzwischen gibt es zahlreiche Testvarianten für Reisende wie auch für den Alltag. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die verschiedenen Testmöglichkeiten.
Die Corona-Testarten
- Beim PCR-Test („Polymerase-Chain-Reaction-Test“) werden die Erreger mithilfe von Schleimhaut-Abstrichen nachgewiesen. Diese Testform wird häufig für den Reiseverkehr verwendet. Hierbei werden mit einem Tupfer aus dem Rachen und/oder der Nase per Abstrich Zellproben von der Schleimhaut entnommen. Die Probe wird zur Diagnostik an ein dafür ausgerüstetes Labor gesandt, wo sie auf eventuell enthaltene Corona-Erreger überprüft wird. Ergebnisse erhalten die Getesteten im Schnitt nach zwölf bis 24 Stunden.
- Der Antigen-Schnelltest weist nicht das Erbmaterial des Virus, sondern dessen Proteine nach. Dieser Schnelltest liefert in der Regel binnen 30 Minuten ein Ergebnis. Auch beim Antigen-Schnelltest wird ein Abstrich aus dem Nasenrachenraum entnommen. Anschließend wird das Probenmaterial in eine Flüssigkeit gegeben, um die Proteine zu lösen. Danach werden wenige Tropfen in das Testkit gegeben, auf einem Papierstreifen – ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest – wird das Ergebnis angezeigt.
- Für den Antikörpertest ist eine Blutprobe notwendig. Da die Antikörper erst mehrere Tage nach dem Auftreten der Symptome nachweisbar sind, wird dieser Test meist angewandt, um eine bereits fortgeschrittene oder überstandene Infektion mit dem Coronavirus zu identifizieren.
- TMA- und LAMP-Tests gehören, ebenso wie der PCR-Test, zur Kategorie der Nukleinsäureamplifikationstechnik, werden jedoch selten angewendet. Um das Coronavirus nachzuweisen, wird hierbei eine Probe aus den oberen oder unteren Atemwegen sowie Speichel entnommen und im Anschluss in einem Labor untersucht.
Corona-Test für Reisen
Corona-Testmöglichkeiten vor der Einreise ins Ausland
Die Einreisebestimmungen sind je Urlaubsziel sehr unterschiedlich und können sich kurzfristig verändern. Eine Testpflicht besteht aktuell für Reisende in bestimmten Ländern und Regionen. Vielerorts wird die Einreise somit erst durch ein negatives PCR-Testergebnis möglich oder befreit von einer Quarantänepflicht nach der Ankunft. Die Richtlinien für die beliebtesten Urlaubsländer in Europa und der Welt haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Ich benötige für meine Urlaubsreise ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis bei der Einreise. Was bedeutet "bei der Einreise"?
Grundsätzlich gilt als Einreise der Zeitpunkt, an dem Sie die Grenze zu Ihrem Urlaubsland übertreten. Bei einer Flugreise ist dies zum Beispiel die Landung. Die Vorlage Ihres negativen Testergebnisses kann jedoch an unterschiedlichen Punkten nötig werden. Einige Länder verlangen, dass sie Ihren Test bereits beim Check-in Ihres Fluges kontrollieren lassen, andere Urlaubsziele fordern dieses bei Ankunft. Informieren Sie sich daher im Vorfeld noch einmal genau über die Regularien Ihres Urlaubslandes. Hierfür können Sie die Seite Informationen zu Reisen in Corona-Zeiten oder die länderspezifischen Veröffentlichungen des Auswärtigen Amtes nutzen. Rechnen Sie auch die mögliche Zeitverschiebung zwischen Ihrem Heimatland und Ihrem Urlaubsland mit ein.
Wo kann ich einen PCR-Test durchführen lassen?
Sie können Ihrer Testpflicht in speziellen Testzentren, in dafür ausgestatteten Arztpraxen oder Apotheken nachkommen, hierfür ist in der Regel eine Terminvereinbarung notwendig.
Muss ich meine Kinder ebenfalls testen lassen?
Die Altersgrenze für die Testpflicht zur Einreise in Länder außerhalb Deutschlands wird ebenfalls von den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt. In vielen Ländern gilt beispielsweise eine Testpflicht ab sechs Jahren. Nähere Informationen gibt die Seite Reisen in Corona-Zeiten.
Was kostet ein PCR-Test und wer bezahlt den Test?
Die Preise für PCR-Tests können stark variieren und liegen in der Regel zwischen 60 und 150 Euro. In der Regel sind die Kosten für einen PCR-Test selbst zu tragen.
Was mache ich, wenn mein Testergebnis vor Anreise in den Urlaub positiv ist?
Wenn Sie an einer Corona-Infektion erkranken oder Ihr Testergebnis positiv ist, können Sie Ihre Reise nicht antreten, sondern müssen sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben. Die entstandenen Kosten der Reise tragen Sie in der Regel selbst. Helfen kann hier lediglich eine zuvor abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, die eine Erkrankung während der Pandemie einschließt. Versicherungen mit Corona-Schutz werden auch vermehrt durch Reiseveranstalter angeboten. Einen Überblick über die Leistungen der Veranstalter erhalten Sie hier.
Was mache ich, wenn mein Testergebnis zwar negativ ist, ich aber wegen eines positiv getesteten Haushaltsmitglieds in Quarantäne muss?
In diesem Fall können Sie Ihren Urlaub nicht antreten und tragen in der Regel hierfür die vollen Kosten. Helfen kann hier lediglich eine zuvor abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, die Ihre oder die Erkrankung anderer Mitglieder Ihres Hausstands während der Pandemie einschließt. Versicherungen mit Corona-Schutz werden auch vermehrt durch Reiseveranstalter angeboten. Einen Überblick über die Leistungen der Veranstalter erhalten Sie hier.
Was passiert, wenn mein Testergebnis nicht rechtzeitig vorliegt?
Für das rechtzeitige Vorliegen Ihres Testergebnisses sind Sie selbst verantwortlich. Liegt Ihr benötigtes Ergebnis nicht rechtzeitig vor, kann abhängig vom Urlaubsland ein Beförderungsverbot oder nach Einreise eine Quarantänepflicht greifen. Für weitere Informationen lohnt sich ein Blick auf unsere Infoseite über Reisen in Corona-Zeiten. Hier erhalten Sie die wichtigsten Einreiserichtlinien für Ihr Reiseland.
Corona-Test für Reiserückkehr: Testpflicht für die Heimreise nach Deutschland
Die derzeit gültigen Bestimmungen für die Reiserückkehr nach Deutschland finden Sie hier.
Welchen Test brauche ich? Genügt für die Rückreise ein Schnelltest, den ich selbst durchführen kann?
Anerkannt werden grundsätzlich Tests, die mit dem Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik durchgeführt wurden. Darunter fallen PCR, LAMP- und TMA-Tests. Diese dürfen maximal 72 Stunden alt sein. Antigen-Schnelltests werden nur anerkannt, wenn diese durch die Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO als geeignet eingestuft wurden. Sie dürfen maximal 48 Stunden alt sein, bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten nur höchstens 24 Stunden. Die Testung muss durch einen Dritten vorgenommen oder überwacht worden sein, der hierfür staatlich autorisiert wurde. Selbsttests sind demnach nicht ausreichend für die Heimreise. Die Identität der getesteten Person muss durch den Dritten überprüft und bestätigt werden. Der Nachweis muss in Deutsch, Englisch oder Französisch erbracht werden und das Datum der Testung sowie die Art des Testes bescheinigen.
Müssen sich meine Kinder ebenfalls testen lassen?
Ob sich Ihre Kinder ebenfalls testen lassen müssen, ist abhängig vom Alter. Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs sind von der Testpflicht ausgenommen, ab zwölf Jahren müssen auch Kinder ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Wann muss ich mich testen lassen?
Der Abstrich darf maximal 72 Stunden (bei PCR-Tests), 48 Stunden (bei Antigen-Schnelltests) oder 24 Stunden (bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet) vor Ihrer Einreise nach Deutschland genommen worden sein.
Wem muss ich den Nachweis vorlegen?
Ihr Corona-Testergebnis legen Sie bei Einreise nach Deutschland oder Ihrem Beförderer, in der Regel der Fluggesellschaft oder einem Zuständigen Ihres Reiseveranstalters, vor Abreise vor. Ohne ein entsprechendes negatives Ergebnis dürfen Sie nicht von diesem befördert werden.
Wer kommt für die Testkosten auf?
In der Regel tragen Sie die Kosten für den Test selbst.
Was passiert, wenn mein Ergebnis vor Rückreise nach Deutschland positiv ist?
Mit einem positiven Corona-Testergebnis dürfen Sie nicht befördert werden und müssen sich vor Ort in Quarantäne begeben. Diese erfolgt nach den Vorgaben im Urlaubsland.
Wer zahlt die Kosten für die Quarantäne?
In der Regel tragen Sie die Kosten für die Quarantäne selbst. Grundsätzlich gelten jedoch die infektionsschutzrechtlichen Modalitäten Ihres Urlaubslandes. Helfen kann in diesem Fall auch eine Reiserkrankenversicherung, die einen Pandemiefall einschließt. Versicherungen mit Corona-Schutz werden auch vermehrt durch Reiseveranstalter angeboten. Einen Überblick über die Leistungen der Veranstalter erhalten Sie hier.
Ich war in einem Hochrisikogebiet, welche Regeln gelten?
Für die Einreise nach Deutschland aus einem Corona-Hochrisikogebiet gilt die generelle Testpflicht für Einreisen nach Deutschland. Zudem sind Sie verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Ab Tag fünf haben Sie durch einen erneuten Test die Möglichkeit, diese zu beenden. Für Kinder bis zwölf Jahre endet die Quarantäne nach dem fünften Tag. Kinder unter sechs Jahren unterliegen keiner Quarantänepflicht. Durch Nachweis eines Impf- oder Genesungsbescheids kann die Quarantänepflicht umgangen werden. Die Regelung der Quarantäne ist Sache der Bundesländer und kann somit in Ihrem Heimatbundesland abweichen. Informieren Sie sich zusätzlich bei der zuständigen Stelle.
Ich war in einem Virusvariantengebiet, welche Regeln gelten?
Für die Einreise nach Deutschland aus einem Corona-Virusvariantengebiet gilt zunächst die Testpflicht für Einreisen nach Deutschland. Zudem müssen Sie die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese können Sie nicht vorzeitig beenden oder umgehen, es sei denn, es liegt ein Impfnachweis über eine Impfung vor, die nachweislich wirksam gegen die Virusvariante ist, wegen der das Urlaubsland zum Virusvariantengebiet erklärt wurde. Die Regelung der Quarantäne ist Sache der Bundesländer und kann somit in Ihrem Heimatbundesland abweichen. Informieren Sie sich zusätzlich bei der zuständigen Stelle.
Wie wird die Testpflicht kontrolliert?
Kontrolliert wird die Testpflicht durch Ihren jeweiligen Beförderer. Darüber hinaus können zudem die Grenzpolizei sowie das Gesundheitsamt die Vorlage Ihres Testnachweises verlangen.
COVID-Testmöglichkeiten für den Alltag
Die sogenannten Bürgertests sind bundesweit an vielen öffentlichen Orten durchführbar. Sogenannte Selbsttests können auch selbst zuhause durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Schnelltests in unterschiedlichen Durchführungsweisen. Es gibt sowohl Stäbchentests, bei denen selbst ein Abstrich in Hals oder Rachen entnommen wird, als auch sogenannte Gurgel-, Spuck- oder Lutscher- bzw. Lollitests. Die Selbsttests zur Eigenanwendung dienen insbesondere dazu, sich vor Familientreffen oder Ähnlichem gegen eine mögliche Ansteckung der Kontaktpersonen abzusichern. Für Reisen sind sie nur bedingt geeignet, da in den meisten Fällen ein PCR-Test zur Einreise im Ausland vorgewiesen werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass Tests zur Eigenanwendung keine zuverlässige Aussagekraft über eine Infektion haben und dass sie niemals eine 100-prozentige Korrektheit und Sicherheit bieten.
Weitere Corona-Testoptionen für zuhause
Mehrere Unternehmen ermöglichen die Durchführung eines Tests auf das Coronavirus zuhause. Welche Testmöglichkeiten Interessierte haben und wie diese durchzuführen sind, lesen Sie hier:
Antigen-Schnelltests
- Testifly sorgt mit Videobegleitung dafür, dass Nutzer überall unkompliziert einen beaufsichtigten Antigen-Schnelltest selbst durchführen können.
- Über Telepraxen sind Antigen-Tests für zuhause erhältlich.
PCR-Tests
- Centogene ermöglicht einen PCR-Test (SARS-CoV-2RT-PCR-Test) für zuhause. Hierbei erfolgt die Probeentnahme selbstständig zuhause, anschließend wird der Test zur Analyse in ein Labor eingeschickt.
- ICON-Care bietet PCR-Gurgeltests für zuhause an.
Antikörper-Tests
- Über Telepraxen sind Antigen-Tests für zuhause erhältlich.
- Der Anbieter Teleclinic verkauft Antikörper-Tests für zuhause.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Weitere detaillierte Informationen erhalten Reisende auf den COVID-19-Seiten des Auswärtigen Amtes sowie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts.