EU-Kommission billigt deutsche Gutschein-Garantie

Die Europäische Union in Brüssel hat die Garantieregelung des deutschen Staates zur Absicherung von Reisegutscheinen genehmigt. Damit darf der Bund Beihilfen im Wert von 840 Millionen Euro bereitstellen, um Gutscheine als Alternative zur Rückerstattung für stornierte Reiseleistungen abzusichern. Auf diese Weise soll die Reisebranche entlastet und das Vertrauen der Kunden gestärkt werden.
Die staatliche Absicherung macht eine Gutscheinlösung bei durch die Corona-Pandemie ausfallenden Reisen attraktiver. Anstelle einer Rückerstattung in bar können sich Kunden Gutscheine über den Wert der Reiseleistung ausstellen lassen, für die im Falle einer Insolvenz des Veranstalters der Staat aufkommt. Eine Gutscheinpflicht soll es jedoch nach wie vor nicht geben. Gültig ist die Garantieregelung für stornierte Pauschalreisen, deren Buchungsdatum vor dem 8. März 2020 liegt. Die Gutscheine sollen bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden können, alternativ erfolgt nach diesem Datum eine Barauszahlung des Komplettbetrags.
 
Viele Reiseveranstalter bieten derzeit attraktive Sonderkonditionen für Umbuchungen, um Kunden die Entscheidung für eine Gutscheinlösung zu erleichtern. Diese reichen von sehr flexiblen Stornofristen bis zur Ausstellung eines Gutscheins, der den Wert der ursprünglich geleisteten Zahlung übersteigt. Nach Angabe der Brüsseler Behörden hatten die durch die Corona-Pandemie stornierten Pauschalreisen zum Stand von Ende April 2020 einen Wert von rund sechs Milliarden Euro. Davon wurde der Großteil jedoch inzwischen bereits erstattet.