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Kreta: Ausgangssperre zum 17. September aufgehoben

München, 17.09.2021 | 09:03 | soe

Griechenland hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Heraklion auf Kreta sowie in den Gemeinden Achaia, Ilia, Messenien und Ikaria abgeschafft. Die betreffenden Regionen wurden von der Roten Liste in die Kategorie „Orange“ herabgestuft, wie die Greek Travel Pages berichten. Neu auf Warnstufe Rot und damit mit einer Ausgangssperre belegt sind seit dem 17. September die Verwaltungseinheiten Kavala, Imathia, Pieria und Pella.


Griechenland Kreta Heraklion
In Heraklion auf Kreta gilt seit heute keine nächtliche Ausgangssperre mehr.
Mit der Einstufung in die rote Corona-Warnstufe geht in Griechenland eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1 und 6 Uhr einher, zudem dürfen gastronomische Betriebe in diesen Regionen rund um die Uhr keine Musik mehr abspielen. Von den zuletzt als „Rot“ eingestuften Gebieten verbleiben ab dem 17. September nur noch Argolida und Evritania in dieser Kategorie; Heraklion, Achaia, Ilia, Messenien und Ikaria rücken in die nächstniedrigere Stufe Orange. Damit entfallen dort die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und das Musikabspielverbot. Neu auf der Roten Liste stehen hingegen die Hafenstadt Kavala sowie die Regionalbezirke Imathia, Pella und Pieria.
 
Corona-Lage in Griechenland
 
Nach einem starken Anstieg der Corona-Fallzahlen von Juli bis Ende August hat sich die Pandemiesituation in Griechenland mittlerweile wieder etwas entspannt. Aus deutscher Sicht gilt seit dieser Woche keine griechische Region mehr als Hochrisikogebiet. In dem beliebten Urlaubsland sind mehrere landesweite Corona-Maßnahmen in Kraft, so dürfen nur Geimpfte und Genesene die Innenräume von Restaurants, Kinos und Theatern betreten. Auf überregionalen Reisen wird für die Nutzung öffentlicher Transportmittel ein Nachweis nach dem 3G-Prinzip gefordert, die Reisenden müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein.
 
Einreise nach Griechenland
 
Für eine Reise nach Griechenland müssen deutsche Urlauber entweder ein Impf- oder Genesungszertifikat oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Die Impfung wird anerkannt, wenn der Erhalt der finalen Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt, ein Genesungszertifikat kann maximal 180 Tage alt sein. Im Falle eines Testresultats darf die Probenentnahme für PCR-Tests nicht mehr als 72 Stunden, die für Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Nachweispflicht gilt ab einem Alter von zwölf Jahren. Darüber hinaus ist vor der Abreise ein Passenger Locator Form auszufüllen, hierbei genügt in der Regel ein Dokument pro Haushalt. Der daraufhin per E-Mail zugesandte QR-Code muss beim Reiseantritt vorgezeigt werden.

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