Schweiz führt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ein

Während in vielen europäischen Ländern bereits Lockerungen der corona-bedingten Schutzmaßnahmen erlassen werden, greift die Schweiz zu strengeren Richtlinien. Erstmalig seit Ausbruch der Pandemie wurde von den Behörden eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr eingeführt, zu der sich auch die Nationalairline Swiss verpflichtet hat. In Geschäften muss der Mund-Nase-Schutz weiterhin nicht angelegt werden.
Bislang hatten die Schweizer Behörden das Tragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln lediglich zu Stoßzeiten empfohlen. Diesem Rat kamen jedoch nur sehr wenige Passagiere nach. Seit dem 6. Juli herrscht deshalb nun auch in der Schweiz eine Maskenpflicht in Bahnen, Seilbahnen und Bussen. Mit der Maßnahme will die Regierung der steigenden Zahl an Neuinfektionen Herr werden, welche die Schweiz derzeit verzeichnet. Ein weiterer Schritt ist die Einführung einer Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Risikoländern, zu denen unter anderem Russland, Schweden und die USA zählen.
 
Im Zuge der offiziellen Maskenpflicht hat die Schweizer Nationalairline Swiss ebenfalls die Vorgabe eines Mund-Nase-Schutzes beschlossen, obwohl Flugzeuge nicht explizit unter die neue Regelung fallen. Damit sind Passagiere ab sofort dazu aufgefordert, vom Boarding bis zum Verlassen des Flugzeugs eine Schutzmaske zu tragen, die selbst mitzubringen ist. Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske anlegen können.