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2G-Plus in Gastronomie beschlossen - das gilt jetzt in Restaurants

München, 10.01.2022 | 09:57 | twi

Auf dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am 7. Januar wurde angesichts der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus die 2G-Plus-Regel für die Gastronomie beschlossen. Die Regelung soll unabhängig von den Infektionszahlen und bundesweit gelten. Sachsen-Anhalt bleibt jedoch vorerst bei 2G für den Besuch von Restaurants und Cafés.


Reichstag mit EU- und Deutschlandflagge
Für die Gastronomie in Deutschland wurde die 2G-Plus-Regel beschlossen.
Der Verschärfung der Zugangsregeln für die Gastronomie zufolge müssen doppelt Geimpfte und Genesene vorm Betreten von Restaurants, Kneipen oder Cafés einen tagesaktuellen Negativtest auf COVID-19 oder eine Booster-Impfung vorweisen können. Bundeskanzler Olaf Scholz begründete die Einführung von 2G-Plus im Gastgewerbe damit, dass es eine notwendige Regelung sei, um Infektionen besser kontrollieren zu können. In Sachsen-Anhalt wird an der 2G-Regel in der Gastronomie jedoch vorerst festgehalten, da dort bisher fast ausschließlich die Delta-Variante festgestellt werden konnte. Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte in dem Zusammenhang, dass es wichtig sei, „differenzierte Lösungen“ zu finden. Die sachsen-anhaltinische Landesverordnung gilt somit unverändert bis zum 18. Januar. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte nach den Beratungen, dass er die 2G-Plus-Regel skeptisch sehe. Am Dienstag soll in der Kabinettssitzung der Landesregierung entschieden werden, ob die Regelung auch in Bayern umgesetzt wird.

Gelockerte Quarantäneregeln und Beratungen über Impfpflicht

Neben der Einführung von 2G-Plus haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundesregierung auf veränderte Quarantäneregeln geeinigt. Kontaktpersonen, die geboostert, frisch doppelt geimpft, frisch genesen oder geimpft und genesen sind, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Für alle anderen Kontaktpersonen sowie Infizierte gilt eine zehntägige Isolationspflicht, aus der diese sich nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigentest freitesten können. Die bereits länger bestehenden Beschlüsse wie die Homeoffice-Pflicht oder Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin in Kraft. Nach wie vor dürfen sich bis zu zehn geimpfte Personen treffen, ungeimpfte Haushalte müssen sich hingegen auf maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränken. Die Impfkampagne soll zudem weiter vorangetrieben werden. „Der beste Schutz vor Omikron ist eine Booster-Impfung“, sagte Kanzler Scholz in diesem Zusammenhang. Zudem würden alle Regierungschefinnen und Regierungschefs, genau wie Scholz auch, eine allgemeine Impfpflicht unterstützen. Im Laufe des Januars sollen die Rahmenbedingungen dafür diskutiert werden. Die geplante Einführung Anfang März ist wohl dennoch nicht einzuhalten.

Weitere Verschärfungen möglich

Laut Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff findet die nächste Bund-Länder-Runde zum Coronavirus am 24. Januar statt. Angesichts der steigenden Infektionszahlen der letzten Tage kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Sonntag bereits an, dass weitergehende Maßnahmen in Zukunft wohl nötig sein werden, die aktuellen Beschlüsse aber dennoch „ein wichtiger Schritt nach vorne“ seien. Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut zuletzt 25.255 Neuinfektionen binnen eines Tages, damit steigt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter an und liegt aktuell bei 375,7. Vor einer Woche wurde sie noch mit 232,4 angegeben. Das stärkste Infektionsgeschehen lässt sich im Norden Deutschlands beobachten, Bremen verzeichnet eine Inzidenz von 1028,0, Berlin von 694,1, Hamburg von 560,9 und Schleswig-Holstein von 529,6.

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