Die Regeln für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer werden bis Ende Mai verlängert.
Laut der Verordnung müssen Rückkehrerinnen und Rückkehrer von Auslandsreisen sowie alle anderen aus dem Ausland kommenden Personen bei der Einreise ein Zertifikat vorlegen können, welches eine Impfung gegen, einen Negativtest auf oder eine Genesung von COVID-19 belegt. Dabei dürfen Antigen-Schnelltests beim geplanten Einreisezeitpunkt in Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Bei PCR-Tests gilt, dass sie bei Beginn der Beförderung, also beispielsweise zum planmäßigen Zeitpunkt des Flugzeugstarts, maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Die Testnachweise müssen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch vorgelegt werden, dabei wird sowohl die Papier- als auch die digitale Form akzeptiert. Genesenennachweise laufen nach 90 Tagen ab. Die Nachweise von Flugreisenden werden in der Regel beim Check-in kontrolliert, zusätzlich sollten sie auch bei der Einreise bereitgehalten werden.
Verlängerung voraussichtlich bis Ende Mai
Die aktuelle Einreiseverordnung gilt noch bis Donnerstag, das Bundesgesundheitsministerium plant die Verlängerung der Verordnung bis voraussichtlich Ende Mai. Das kündigte ein Regierungssprecher am Montag in Berlin an. Noch sei der Schutz vor zusätzlichen Neuinfektionen durch Auslandsreisen notwendig, man wolle aber von nun an in kürzeren Zeitabständen überprüfen, welche Regelungen aufgrund der aktuellen Lage angemessen sind. Genauere Angaben wurden jedoch aufgrund von Abstimmungsprozessen innerhalb der Bundesregierung noch nicht gemacht.
Nach wie vor keine Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
Laut der Einreiseverordnung müssen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten nach wie vor die digitale Einreiseanmeldung oder eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen, zudem bleiben auch die Quarantänepflichten in Kraft. Das Robert Koch-Institut weist derzeit jedoch weder Hochrisiko- noch Virusvariantengebiet aus, rät Reisenden aber noch immer dazu, sich vor der Abreise über mögliche Neueinstufungen zu informieren. Als Hochrisikogebiete werden seit März nur noch solche Regionen bezeichnet, welche hohe Inzidenzen einer Virusvariante aufweisen, die mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe sorgt als die Omikron-Variante.