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Barbados erlaubt Antigentest für Einreise

München, 09.03.2022 | 10:26 | cge

Der Karibikstaat Barbados hat die Einreisebestimmungen für internationale Reisende gelockert. Der zur Einreise nötige Corona-Test darf nun entweder ein Antigentest oder ein PCR-Test sein. Bisher war hierfür ein PCR-Test vorgeschrieben. Dies berichtet das Informationsportal Garda.


Barbados
Barbados lockert die Einreisebestimmungen.
Wer künftig nach Barbados reisen möchte, hat nun die die Wahl zwischen der Vorlage eines Schnelltests oder eines PCR-Tests. Dieser kann in Form eines Antigen- oder PCR-Schnelltests erfolgen und darf bei Ankunft in dem Karibikstaat maximal 24 Stunden alt sein. Alternativ kann auch weiterhin ein maximal drei Tage alter, negativer PCR-Test vorgewiesen werden. Alle Tests müssen von einer zugelassenen Stelle durchgeführt worden sein, Selbsttests werden nicht akzeptiert. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Ankömmlinge in Barbados müssen maximal bis 24 Stunden vor der Einreise zudem eine Einreiseerklärung ausfüllen.
 
Keine Quarantäne für Geimpfte
 
Gegen das Coronavirus geimpfte Personen müssen sich nach ihrer Ankunft nicht in eine Quarantäne begeben. Für Einreisende ohne Coronaimpfung ist die Isolation in einem staatlich zertifizierten Hotel jedoch obligatorisch. Nach vier Tagen wird für Ungeimpfte dann ein weiterer PCR-Test notwendig. Bei einem negativen Testergebnis kann die Quarantäne verlassen werden.
 
Lockerung weiterer Maßnahmen im Land
 
Neben der Lockerung der Einreisebestimmungen gibt es auch eine landesweite Neuerung in Barbados. So wurde die nächtliche Ausgangssperre, die zwischen 00:01 und 5 Uhr bestand, aufgehoben. Andere Maßnahmen bleiben jedoch in Kraft. So dürfen alle Geschäfte und Einrichtungen, außer Nachtclubs, unter strikten Hygiene- und Abstandsregeln öffnen. Um an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen zu können, benötigen die Menschen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus und müssen zudem ein maximal 24 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen. In der Öffentlichkeit besteht auch weiterhin eine Maskenpflicht, hiervon ausgenommen sind lediglich Kinder unter fünf Jahren.

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