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Bayern: Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

München, 23.12.2020 | 09:14 | rpr

In Bayern gilt fortan eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus internationalen Risikogebieten. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag, dem 22. Dezember, in München beschlossen. Die zehntägige Quarantäne bleibt zusätzlich weiterhin bestehen.


Corona PCR Test Abstrich
Ab dem 23. Dezember müssen Rückkehrer aus internationalen Risikogebieten in Bayern einen negativen Corona-Test vorlegen.
Die bayerische Regierung hat die Maßnahmen für die Einreise aus ausländischen Risikogebieten verschärft. Demnach müssen Reiserückkehrer ab dem 23. Dezember einen negativen Corona-Test vorweisen. Das Testergebnis muss dafür dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt spätestens 72 Stunden nach Einreise vorliegen. Hierfür stehen Testzentren an den bayerischen Flughäfen und in den kommunalen Zentren bereit. Alternativ können Einreisende bereits einen im Ausland vorgenommenen Test vorlegen, dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands unterliegen nicht dieser Regelung.
 
Quarantäne-Regelung bleibt weiterhin bestehen
 
Trotz der Einführung der Testpflicht bleibt die zehntätige Quarantänepflicht weiterhin bestehen. So müssen sich Rückkehrer nach Ankunft direkt in die eigene Wohnung oder in eine geeignete Unterkunft begeben. Nach frühestens fünf Tagen kann die Isolation durch ein negatives Corona-Testergebnis beendet werden. Nach Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder dürfe der Urlaub nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit stehe an erster Stelle. Dennoch bleiben hinsichtlich dieser Maßnahmen Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen bestehen, dazu zählen unter anderem ausländische Pflegekräfte. Diese sind jedoch verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf das Virus testen zu lassen.
 
Strengere Grenzkontrollen auf Luft- und Landwegen
 
Wie das bayerische Kabinett zusätzlich mitteilte, sollen die Einreisekontrollen über Luft- und Landwege verschärft werden. Vor allem auf den Hauptreiserouten werden Polizei und Bundespolizei mindestens bis zum 6. Januar 2021 verstärkte Grenzkontrollen durchführen. Dabei wird die in Bayern geltende Ausgangssperre ab 21 Uhr sowie die Digitale Einreiseanmeldung DEA überprüft. Hinweisschilder auf Autobahnen sollen Einreisende zusätzlich auf die Test-Vorschrift aufmerksam machen.

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