Belgien hebt fast alle Corona-Maßnahmen auf

In Belgien wurde das Corona-Barometer von Orange auf die nächstniedrigere Stufe Gelb umgestellt. Wie es auf der Corona-Informationsseite der belgischen Regierung heißt, hat dies der Konzertierungsausschuss mit Wirkung zum 7. März beschlossen. Demzufolge wurden fast alle landesweit geltenden Corona-Maßnahmen aufgehoben, am 11. März sollen Lockerungen der Einreisebestimmungen folgen.
Nachdem bereits am 18. Februar das Corona-Barometer von Rot auf Orange wechselte, tritt mit Wirkung zum 7. März und dem Sprung auf die nächstniedrigere Stufe Gelb die Aufhebung fast aller landesweiten Corona-Maßnahmen in Kraft. Demnach endet die epidemische Notsituation, ebenso die föderale Phase des nationalen Noteinsatzplans, welche seit dem 13. März 2020 gilt. Darüber hinaus müssen Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Einrichtungen wie etwa Restaurants, Geschäften und Hotels kein COVID Safe Ticket mehr vorlegen, welches den Zutritt gemäß dem 3G-Prinzip regelt. Auch die Limitierungen für den Veranstaltungssektor wurden abgeschafft. Begründet wird die Entscheidung vom Konzertierungsausschuss anhand der hohen Impfrate im Land sowie dem Rückgang der Krankenhauseinweisungen und Intensivbettelbelegungen.
 
Maskenempfehlung statt -pflicht
 
Auch die Maskenpflicht in Innenräumen wurde mit Wirkung zum 7. März aufgehoben. Fortan spricht die belgische Regierung lediglich eine Empfehlung für das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes aus, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske jedoch für Personen ab zwölf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Pflegeeinrichtungen.
 
Lockerung der Einreisebestimmungen ab 11. März
 
Auch die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen nach Belgien sollen zeitnah gelockert werden. Ab dem 11. März wird die Pflicht zum Ausfüllen eines Passenger Locator Forms für Reisende aus der Europäischen Union aufgehoben. Weiterhin bestehen bleibt die Pflicht zur Vorlage eines digitalen COVID-Zertifikats der EU, welches eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Test bescheinigt. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Reisende, die sich weniger als 48 Stunden und ohne Inanspruchnahme eines Beförderers in Belgien aufhalten.