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China lockert Einreiseregeln und verkürzt Quarantäne

München, 14.11.2022 | 09:13 | soe

China hat zum 12. November die strikten Corona-Einreiserichtlinien ein bisschen gelockert. Zum einen wurde die verpflichtende Hotel-Quarantäne von sieben auf fünf Tage verkürzt, hinzu kommen jedoch wie bislang drei weitere Tage Isolation in der eigenen Wohnung. Zum anderen muss vor der Abreise nur noch ein negativer Coronatest vorgelegt werden, bisher waren es zwei.


Tempel in Peking
China hat zum 12. November die Einreise vereinfacht, Touristen und Touristinnen dürfen jedoch noch nicht ins Land.
Noch immer setzt Chinas Regierung auf eine strikte Null-COVID-Politik, hat sich nun jedoch zumindest bei der Einreise zu zaghaften Lockerungen bereiterklärt. Während Ankommende sich bisher für sieben Tage in zentrale Hotel-Quarantäne begeben mussten, ist dies nun nur noch fünf Tage lang nötig. Im Anschluss daran kann die weitere, dreitägige Isolationszeit in den eigenen vier Wänden verbracht werden. Außerdem reduziert sich die Zahl der geforderten negativen PCR-Tests vor der Abreise von zwei auf einen. Dieser muss binnen 48 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt werden.
 
Touristische Einreisen weiter verboten
 
Dennoch ist die Reise ins Reich der Mitte nach wie vor schwierig. So wird Urlaubern und Urlauberinnen aus Deutschland weiterhin keine Einreisegenehmigung erteilt. Nur Personen mit gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis für Studien- oder Erwerbszwecke sowie für Familienzusammenführungen dürfen nach China einreisen und profitieren somit von den gelockerten Bedingungen.
 
Flugverbote aufgehoben
 
Für berechtigte Personen wird es künftig jedoch voraussichtlich leichter, einen Flug nach China zu bekommen. Bislang hatten viele Airlines ihre Verbindungen in den asiatischen Staat zurückgefahren oder gänzlich eingestellt, unter anderem wegen der strengen Vorgaben der chinesischen Regierung. Diese verhängte beispielsweise Flugverbote gegen Airlines, wenn diese zuvor nachgewiesenermaßen Passagiere oder Passagierinnen mit COVID-19-Infektion ins Land transportiert hatten. Auch diese Strafregeln für Fluggesellschaften werden nun jedoch abgeschafft.

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