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Corona: Einreiseverbot aus Mutationsgebieten vor Verlängerung

München, 02.03.2021 | 10:31 | cge

Das Einreiseverbot aus Gebieten mit Corona-Virusmutationen könnte bis zum 17. März 2021 verlängert werden. Dies geht aus Medienberichten unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Das aktuelle Einreiseverbot gilt bis zum 3. März.


Polizeikelle bei Polizeikontrolle
Das Einreiseverbot aus Virusvarianten-Gebieten steht vor der Verlängerung bis zum 17. März.
Update 3. März 2021

Wie Steve Alter, der Sprecher des Bundesinnenministeriums, am 3. März bekanntgab, werden die Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol in Österreich bis zum 17. März verlängert. Die aktuell geltenden Vorschriften und Ausnahmeregeln bleiben auch weiterhin bestehen. Zugrunde liegen der Verlängerung zum einen die negative Entwicklung der Infektionslage in der Tschechischen Republik sowie die gleichbleibende Situation in Tirol.

Verbreitung von Mutationen in Deutschland verhindern

Wann genau die Entscheidung über die erneute Verlängerung des Einreiseverbots fallen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Das Verbot der Einreise für Personen aus Ländern und Regionen mit Coronavirus-Mutanten soll verhindern, dass sich Mutationen vermehrt in der Bundesrepublik ausbreiten. Die derzeit kursierenden Virusvarianten gelten als deutlich ansteckender als der ursprüngliche Erregerstamm. Für deutsche Staatsbürger und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel gilt das Einreiseverbot allerdings nicht. Sie dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen, müssen jedoch strengeren Bestimmungen folgen. Diese entsprechen den Richtlinien für Ankünfte aus Hochinzidenzgebieten. Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einem dieser Gebiete aufgehalten hat, muss bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Die Testung darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Der Nachweis darüber muss bereits dem Beförderer, wie der Fluggesellschaft, bei Antritt der Reise vorgelegt oder bei Einreise auf dem Landweg bei etwaigen Grenzkontrollen vorgezeigt werden.
 
Virusvarianten-Gebiete in den Nachbarländern Deutschlands

Als Virusvariantengebiete durch das Robert Koch-Institut gelten derzeit 16 Länder und Regionen. Darunter befinden sich in den Nachbarländern die Gebiete Tirol, ausgenommen Osttirol, die Gemeinde Jungholz, das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee in Österreich, das Département Moselle in Frankreich sowie die gesamte Tschechische Republik. An den deutschen Grenzen zu Tschechien und Tirol wird die Einhaltung des Einreiseverbots durch Kontrollen der Bundespolizei sichergestellt.
 
Neue Einreise-SMS der Bundesregierung

Alle Einreisenden nach Deutschland erhalten seit dem 1. März mit der Einwahl in ein deutsches Mobilfunknetz eine SMS der Bundesregierung. Diese enthält geltende Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen. Außerdem werden Informationen zu aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bereitgestellt.

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