Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Corona: Einreiseverbot aus Mutationsgebieten vor Verlängerung

München, 02.03.2021 | 10:31 | cge

Das Einreiseverbot aus Gebieten mit Corona-Virusmutationen könnte bis zum 17. März 2021 verlängert werden. Dies geht aus Medienberichten unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Das aktuelle Einreiseverbot gilt bis zum 3. März.


Polizeikelle bei Polizeikontrolle
Das Einreiseverbot aus Virusvarianten-Gebieten steht vor der Verlängerung bis zum 17. März.
Update 3. März 2021

Wie Steve Alter, der Sprecher des Bundesinnenministeriums, am 3. März bekanntgab, werden die Grenzkontrollen zu Tschechien und Tirol in Österreich bis zum 17. März verlängert. Die aktuell geltenden Vorschriften und Ausnahmeregeln bleiben auch weiterhin bestehen. Zugrunde liegen der Verlängerung zum einen die negative Entwicklung der Infektionslage in der Tschechischen Republik sowie die gleichbleibende Situation in Tirol.

Verbreitung von Mutationen in Deutschland verhindern

Wann genau die Entscheidung über die erneute Verlängerung des Einreiseverbots fallen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. Das Verbot der Einreise für Personen aus Ländern und Regionen mit Coronavirus-Mutanten soll verhindern, dass sich Mutationen vermehrt in der Bundesrepublik ausbreiten. Die derzeit kursierenden Virusvarianten gelten als deutlich ansteckender als der ursprüngliche Erregerstamm. Für deutsche Staatsbürger und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel gilt das Einreiseverbot allerdings nicht. Sie dürfen nach wie vor nach Deutschland einreisen, müssen jedoch strengeren Bestimmungen folgen. Diese entsprechen den Richtlinien für Ankünfte aus Hochinzidenzgebieten. Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einem dieser Gebiete aufgehalten hat, muss bereits bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Die Testung darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Der Nachweis darüber muss bereits dem Beförderer, wie der Fluggesellschaft, bei Antritt der Reise vorgelegt oder bei Einreise auf dem Landweg bei etwaigen Grenzkontrollen vorgezeigt werden.
 
Virusvarianten-Gebiete in den Nachbarländern Deutschlands

Als Virusvariantengebiete durch das Robert Koch-Institut gelten derzeit 16 Länder und Regionen. Darunter befinden sich in den Nachbarländern die Gebiete Tirol, ausgenommen Osttirol, die Gemeinde Jungholz, das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee in Österreich, das Département Moselle in Frankreich sowie die gesamte Tschechische Republik. An den deutschen Grenzen zu Tschechien und Tirol wird die Einhaltung des Einreiseverbots durch Kontrollen der Bundespolizei sichergestellt.
 
Neue Einreise-SMS der Bundesregierung

Alle Einreisenden nach Deutschland erhalten seit dem 1. März mit der Einwahl in ein deutsches Mobilfunknetz eine SMS der Bundesregierung. Diese enthält geltende Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen. Außerdem werden Informationen zu aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bereitgestellt.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.