Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Costa Rica: 1G-Regel für Reisende ab 2022

München, 28.10.2021 | 09:56 | rpr

Für Anfang 2022 plant Costa Rica die Einführung der 1G-Regel für nicht lebensnotwendige Einrichtungen. Wie es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes heißt, dürfen ab dem 8. Januar Hotels, Restaurants, Geschäfte sowie Kultur- und Sporteinrichtungen nur noch von Personen mit vollständigem COVID-19-Impfschutz betreten werden. Ab Dezember dieses Jahres will der Karibikstaat zunächst eine Übergangsphase einläuten, in welcher Betreiber dieser Einrichtungen selbst über diese Maßnahme entscheiden dürfen.


Costa Rica
Costa Rica plant die Einführung der 1G-Regel für den Zutritt zu nicht lebensnotwendigen Einrichtungen.
Ab 8. Januar 2022 soll es in Costa Rica nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpften Personen gestattet sein, nicht lebensnotwendige Bereiche gegen Vorlage ihres Impfzertifikats zu betreten. Wie das Auswärtige Amt schreibt, sind davon Hotels, Restaurants, Geschäfte, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks und Gruppenaktivitäten betroffen. Für lebensnotwendige Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken und Banken soll diese Maßnahme jedoch nicht greifen. Die Regelung richtet sich an costa-ricanische Staatsbürger ab zwölf Jahren sowie ausländische Reisende, die volljährig sind. Touristen aus Europa können hierfür das digitale COVID-Zertifikat der EU nutzen, dieses muss jedoch in Kombination mit dem zur Einreise benötigten Pase de Salud vorgelegt werden.
 
Übergangsphase ab Dezember 2021
 
Ab Anfang Dezember sollen Inhaber betroffener Einrichtungen die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie bereits vor dem Stichtag am 8. Januar die 1G-Regel einführen möchten. Zwischen dem 1. Dezember 2021 und 7. Januar 2022 wird demzufolge eine Übergangsphase in dem Karibikstaat eingeläutet. Wer sich vorläufig gegen 1G entscheidet, unterliegt jedoch Kapazitätseinschränkungen: Die Einrichtung darf dann nur noch zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Das gilt für Genesene
 
Mit der Ankündigung der 1G-Regel stellt sich insbesondere für Genesene und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen die Frage, inwiefern ein Zutritt zu den betroffenen Einrichtungen möglich sein wird. Demnach müssen von Corona Genesene einmal geimpft sein. Dies wird dann als vollständiger Impfschutz anerkannt, sofern dies deutlich im Impfnachweis hinterlegt ist. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, dem wird der Zutritt zu den Einrichtungen gegen Vorlage eines ärztlichen Attests gestattet. Neben einer medizinischen Begründung muss dieses Daten wie Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Name des Arztes, dessen Fachrichtung, Arztnummer sowie E-Mail-Adresse beinhalten. Darüber hinaus ist das Attest in spanischer Sprache oder mit spanischer Übersetzung vorzulegen.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.