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Curaçao: Lockerungen im öffentlichen Leben

München, 01.02.2022 | 15:46 | sei

Curaçao hat zum 31. Januar einige Corona-Beschränkungen im Land gelockert. So wurde die nächtliche Ausgangssperre um eineinhalb Stunden verkürzt und gilt nun nur noch von 23 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Grund für die Lockerungen sind konstant sinkende Infektionszahlen in dem Karibikstaat.


Curacao © Susan Oehler
Curaçao hat einige Corona-Maßnahmen zum 31. Januar gelockert. © CHECK24/Oehler
Neben der kürzeren Ausgangssperre, die bislang von 22 Uhr bis 4:30 Uhr gegolten hatte, betreffen die gelockerten Regeln auch die Öffnungszeiten der Geschäfte. Ihnen ist es seit gestern gestattet, wieder bis 22 Uhr Kunden zu bedienen, öffentliche Verkehrsmittel dürfen den Betrieb bis 23 Uhr aufrechterhalten. Während der Ausgangssperre ist es nach Informationen des internationalen Nachrichtenportals Garda nur Beschäftigten in relevanten Berufsgruppen erlaubt, sich außerhalb ihrer Wohnungen aufzuhalten.
 
Einreisebestimmungen für Curaçao
 
Die karibische Insel stuft derzeit alle anderen Länder der Erde als „sehr risikoreich“ ein. Somit müssen auch Einreisende aus Deutschland binnen 48 Stunden vor der Ankunft eine digitale Passenger Locator Card ausfüllen und benötigen für die Einreise einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test. Er kann in Papierform oder digital, beispielsweise mittels des digitalen COVID-Zertifikats der EU, vorgezeigt werden. Drei Tage nach der Ankunft muss darüber hinaus in einem Labor auf der Insel ein Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten vorgenommen werden.
 
Sinkende Infektionszahlen in Curaçao
 
Seit Mitte Januar verzeichnet Curaçao einen deutlichen Rückgang der Corona-Fallzahlen. Vom bisherigen Höchststand, der am 13. Januar mit 3.711,2 gemessen wurde, sank die Sieben-Tage-Inzidenz bis zum 1. Februar auf 628,7. Knapp 60 Prozent der Bevölkerung gelten als vollständig geimpft, eine Booster-Dosis haben bislang rund 22 Prozent erhalten. Um die Impfkampagne weiter zu fördern, stellt Curaçao seinen Bürgern und Bürgerinnen den Nachweis über eine vollständige Impfung seit dem 1. Februar nur noch aus, wenn diese eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

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