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Dänemark: Freie Einreise für Geimpfte unter diesen Bedingungen

München, 04.05.2021 | 13:39 | soe

Dänemark erlaubt Personen mit vollständiger Corona-Impfung künftig die freie Einreise, stellt jedoch genau definierte Bedingungen. Nach einem Artikel des Touristikportals FVW erkennt Deutschlands nördliches Nachbarland nicht alle auf dem Markt befindlichen Impfstoffe an und knüpft zudem noch weitere Bedingungen an den Impfnachweis und das Abreiseland. Urlauber aus Deutschland ohne Impfung dürfen derzeit noch nicht nach Dänemark einreisen.


Dänemark_Dünen
Dänemark lässt geimpfte Personen aus EU-Ländern frei einreisen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Dänemark nutzt seit dem 21. April ein Ampelsystem der Farben Gelb, Orange und Rot, um andere Länder in Corona-Risikokategorien einzuteilen. Deutschland wird aktuell als Orange eingestuft, weshalb Einreisen ohne triftigen Grund ebenso wie aus Staaten der roten Kategorie für Ungeimpfte nicht gestattet sind. Wer jedoch über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus verfügt und aus einem EU- beziehungsweise Schengen-Land der Einstufung Gelb oder Orange einreist, muss keinen Reisegrund nachweisen. Auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests oder einer Quarantäne bei der Einreise entfällt für diesen Personenkreis.
 
Anforderungen an Geimpfte
 
Dänemark stellt jedoch ganz spezifische Bedingungen an Personen, die mit einem Impfnachweis von der erleichterten Einreise profitieren wollen. So muss die Immunisierung mit einem Impfstoff erfolgt sein, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen wurde. Derzeit trifft dies beispielsweise auf die Produkte von Moderna, Biontech-Pfizer, Astrazeneca sowie Johnson & Johnson zu, nicht jedoch auf das in Russland entwickelte Sputnik V oder den chinesischen Impfstoff Sinovac. Die letzte Impfdosis muss mindestens zwei Wochen, darf allerdings auch nicht länger als 180 Tage vor Reiseantritt vorgenommen worden sein. Zudem werden von Dänemark nur innerhalb der EU oder des Schengen-Raumes verabreichte Impfungen anerkannt.
 
Geforderte Angaben im Impfnachweis
 
Nach Informationen des Auswärtigen Amtes muss der Impfnachweis für die Einreise nach Dänemark den Namen und das Geburtsdatum des Reisenden enthalten, zudem die Art des verwendeten Impfstoffs, den Impfstatus sowie das Datum aller erfolgten Impfdosisgaben. Reist der Geimpfte mit Kindern unter 18 Jahren, dürfen diese ihn begleiten, müssen sich jedoch ab einem Alter von 15 Jahren vor und nach der Einreise einem Corona-Test unterziehen. Für Grenzpendler und Anwohner dänischer Grenzregionen greifen unabhängig von ihrem Impfstatus erleichterte Einreiseregeln.

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