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Dänemark: Einreisebeschränkungen und Teil-Lockdown bis 5. April verlängert

München, 01.03.2021 | 09:29 | rpr

Dänemark hat seine Einreisebeschränkungen bis zum 5. April 2021 verlängert. Demnach ist es weiterhin nicht gestattet, aus touristischen Gründen in das nördliche Nachbarland, die Färöer eingeschlossen, einzureisen. Auch der landesweite Teil-Lockdown hält vorerst bis zu diesem Datum an, seit 1. März dürfen allerdings Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 5.000 Quadratmetern wieder öffnen.


Dänemark_Dünen
Dänemark hat seine Einreisebeschränkungen und den Teil-Lockdown bis zum 5. April 2021 verlängert.
Da aus dänischer Sicht alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft sind, unterliegen Einreisende nach Dänemark weiterhin verschärften Regelungen. Demnach müssen Reisende über Luft-, See- oder Landweg bis vorerst einschließlich 5. April einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorgelegen, der maximal 24 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde. Daraufhin erfolgt eine zehntägige häusliche Quarantäne und die Durchführung eines weiteren Tests 24 Stunden nach Einreise. Bei Flugreisenden wird der zweite Test bereits direkt nach Ankunft am Flughafen durchgeführt. Spezifische Ausnahmeregelungen gelten nach wie vor für Grenzpendler, Bewohner Schleswig-Holsteins und Personen, die bereits von COVID-19 genesen sind und demzufolge einen positiven Corona-Test vorlegen können, der zwischen 14 Tagen und acht Wochen vor Flugantritt vorgenommen wurde.
 
Reisen nach Grönland und auf die Färöer
 
Für Dänemarks Kerngebiet gilt eine Reisewarnung, weiterhin rät das Auswärtige Amt von der Einreise auf die Färöer ab. Diese ist für ausländische Reisende nur gestattet, wenn sie einen triftigen Grund nachweisen können. Hier wird ein PCR-Test bis drei Tage vor Einreise empfohlen, ein verpflichtender Test erfolgt bei der Einreise. Anschließend ist eine Quarantäne vorgesehen. Nach dem sechsten Tag erfolgt ein weiterer PCR-Test. Auch die touristische Einreise nach Grönland ist bis zum 18. April 2021 nicht gestattet. Wer einen triftigen Grund nachweisen kann, muss bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der in einem nordischen Land wie zum Beispiel Dänemark oder Island durchgeführt wurde. Anschließend ist eine bis zu 14-tägige häusliche Selbstisolation einzuhalten.
 
Verlängerung des Teil-Lockdowns
 
Der landesweite Teil-Lockdown in Dänemark hält ebenso bis vorerst 5. April an. Die Restriktionen können sich allerdings gegebenenfalls von Region zu Region unterscheiden. Demzufolge bleiben gastronomische Einrichtungen wie Restaurants und Bars weiterhin geschlossen und dürfen nur Speisen zum Mitnehmen anbieten. Seit 1. März gibt es aber auch landesweite Lockerungen – so dürfen Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche ab 5.000 Quadratmetern wieder öffnen, mit Ausnahme von Einkaufszentren. Weiterhin dürfen Freizeiteinrichtungen für Aktivitäten im Freien öffnen, dazu zählen unter anderem Zoos und Vergnügungsparks. Auch sportliche Aktivitäten in Gruppen von bis zu 25 Personen sind wieder gestattet.

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