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Dänemark weitet Corona-Beschränkungen aus

München, 06.01.2021 | 15:59 | soe

Dänemark verschärft erneut die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Seit dem 6. Januar dürfen sich bei Zusammenkünften in der Öffentlichkeit nur noch höchstens fünf Personen versammeln, zuvor waren bis zu zehn Teilnehmer erlaubt. Weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens bleiben bestehen.


Dänemark: Nordjütland Jammerbucht
In Dänemark gelten seit dem 6. Januar strengere Regeln für Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit.
Die neue Vorgabe bezieht sich nur auf öffentliche Bereiche. Jedoch empfiehlt die dänische Regierung empfiehlt ihren Bürgern dringend, auch in privaten Räumlichkeiten nicht mehr als zehn Personen zu versammeln. Noch bis einschließlich des 17. Januar befindet sich Dänemark in einem teilweisen Lockdown. In dessen Rahmen bleiben Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen, wie beispielsweise Fitnessstudios, geschlossen. Restaurants und Cafés dürfen nur Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Der gesamte Einzelhandel, abgesehen von Supermärkten und Apotheken, bleibt geschlossen.
 
Weitere Beschränkungen bis 28. Februar
 
Einige Maßnahmen in Dänemark bleiben noch bis mindestens Ende Februar bestehen. So ist der Alkoholverkauf in Geschäften und Kiosken nach 22 Uhr verboten, in öffentlichen Bereichen gelten ein Abstandsgebot sowie vielerorts eine Masken- oder Visierpflicht. Um die Einschleppung weiterer Infektionsfälle aus dem Ausland zu verhindern, gelten für Ausländer strenge Einreisebestimmungen. Die meisten Länder, darunter auch Deutschland, sind aus Sicht von Dänemark Hochrisikogebiete. Ihre Einwohner dürfen zu touristischen Zwecken derzeit nicht nach Dänemark einreisen. Eine Ausnahme besteht unter anderem für das deutsche Bundesland Schleswig-Holstein, welches direkt an den nördlichen Nachbarstaat angrenzt.
 
Ausnahme für Bewohner Schleswig-Holsteins
Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein müssen ihren Reisezweck, beispielsweise den Besuch von Familienangehörigen, belegen können und einen negativen COVID-19-Test mitführen. Anerkannt werden dafür PCR- oder Antigentests, die höchstens 72 Stunden alt sind. Dänemark wird auf der Liste des Robert Koch-Instituts als Risikogebiet geführt, mit Ausnahme von Grönland sowie den Färöer Inseln.

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