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Deutschland: Neue Einreiseregeln für Länder mit Virusmutation

München, 13.01.2021 | 15:28 | soe

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar neue Regelungen für die Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten beschlossen. Für Einreisende aus Corona-Risikogebieten gemäß der Einstufung des Robert Koch-Instituts gilt künftig die Pflicht, binnen 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen negativen Corona-Test nachzuweisen. Wer aus einem Land oder einer Region mit besonders hohen Infektionszahlen oder auftretenden Virusmutationen einreist, unterliegt sogar noch schärferen Bedingungen.


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Ab dem 14. Januar gelten in Deutschland neue Einreiseregeln für Personen, die in Ländern mit Virusmutationen waren.
Die neuen Einreiseregeln sollen am 14. Januar 2021 in Kraft treten. Gemäß der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn entworfenen und vom Kabinett abgesegneten Verordnung müssen Einreisende aus Ländern, in denen die neue und wesentlich ansteckendere Mutation des Coronavirus grassiert, künftig bereits vor dem Besteigen des Fluges nach Deutschland ein negatives Corona-Testergebnis vorzeigen. Dieses soll von den Fluggesellschaften bereits beim Check-in kontrolliert werden. Derzeit betrifft dies unter anderem Passagiere, die aus Großbritannien, Irland oder Südafrika nach Deutschland einreisen möchten. Die gleiche Pflicht eines Vorab-Tests im Reiseland greift auch für Personen, die aus einer Region mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr nach Deutschland kommen. In allen Fällen gelten die Vorgaben auch für alle, die zwar nicht direkt aus einem Risikogebiet kommen, sich jedoch in den letzten zehn Tagen dort aufgehalten haben.
 
Weiterhin Quarantänepflicht und Digitale Einreiseanmeldung
 
Wer aus einem Land nach Deutschland reist, das zwar einen Inzidenzwert unter 200 aufweist, aber dennoch als Corona-Risikogebiet gilt, muss ebenfalls einen Corona-Test durchführen lassen. Dieser ist spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorzulegen, kann also entweder noch im Reiseland oder direkt nach der Ankunft in Deutschland am Flughafen erfolgen. Darüber hinaus gilt für alle Einreisenden aus Risikogebieten weiterhin die Pflicht, die Digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Die dort erfassten Daten unterstützen die Gesundheitsämter dabei, die Einhaltung der ebenso nach wie vor herrschenden Quarantänepflicht von zehn Tagen zu kontrollieren. Mit dem Beschluss vom 13. Januar kommt noch eine weitere Neuerung hinzu: Die Betreiber der Mobilfunknetze haben ab dem 1. März die Pflicht, Einreisende per SMS über die in Deutschland geltenden Einreisebestimmungen und Corona-Infektionsschutzmaßnahmen zu informieren.

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