Deutschland beschließt Verbot von Einweg-Plastik

Deutschland schafft viele Produkte aus Einweg-Plastik ab dem 3. Juli 2021 ab. Mit einem entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts, welchem nach dem Bundestag am 6. November auch der Bundesrat zustimmte, setzt die Bundesrepublik eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union um. Trinkhalme, Wattestäbchen und Geschirr aus Einweg-Kunststoff verschwinden dann aus den Regalen.
Das neue Gesetzespaket soll dafür sorgen, dass in Deutschland zum einen weniger Müll entsteht, zum anderen aber auch mehr Ressourcen wiederverwertet anstatt verbrannt werden. Für Plastik-Produkte, die auch als umweltschonende Alternative angeboten werden, gilt demnach ab kommendem Sommer ein Herstellungs- und Verkaufsverbot. Konkret betrifft dies unter anderem Speiseverpackungen aus Styropor, Plastikbesteck und Getränkebecher zum Mitnehmen. Der Bund selbst steht dann in der Pflicht, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ebenfalls umweltfreundliche Produkte zu bevorzugen und damit deren Absatzmarkt zu stärken.
 
Zudem soll die Praxis, Neuwaren oder zurückgegebene Produkte zu vernichten, mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden. Dafür wird den Unternehmen eine sogenannte Obhutspflicht auferlegt. Für welche Produkte sie konkret greift und welche Strafen bei Zuwiderhandlung drohen, muss noch festgelegt werden. Im Zuge dessen wollen die Behörden Hersteller und Produzenten auch dazu verpflichten, über den Verbleib zurückgegebener Waren transparent Auskunft zu geben.