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Verlängerung der Einreiseverordnung bis 15. Januar 2022

München, 04.11.2021 | 11:00 | twi

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Corona-Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 beschlossen. Demzufolge wird auch die Quarantänepflicht bei der Einreise aus Staaten, die für das Robert Koch-Institut als Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten, bis Anfang des kommenden Jahres beibehalten. Ausnahmen gelten bei geimpften Personen, die aus Hochrisikogebieten einreisen und einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Eine offizielle Mitteilung der Bundesregierung über die Verlängerung steht bislang jedoch noch aus.


Berlin Reichstag
Das Bundeskabinett hat die Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 verlängert.
Vertriebsinformationen des Reiseveranstalters Der Touristik zufolge hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Corona-Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 beschlossen. Neben der Quarantänepflicht bei der Einreise aus Staaten, die als Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gelten, muss außerdem weiterhin eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Auch die Nachweispflicht über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus, eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis bleibt somit mindestens bis zum Januar 2022 in Kraft. 

Anmeldung, Quarantäne und Nachweise verpflichtend

Alle Personen, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, müssen vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Bei fehlender technischer Ausstattung ist auch eine Anmeldung in Papierform möglich. Grundsätzlich müssen sich außerdem alle Einreisenden aus diesen Regionen unverzüglich in eine häusliche Quarantäne begeben. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt und geimpft oder genesen ist, kann die Isolation jedoch umgehen, indem der entsprechende Nachweis bereits vor der Einreise registriert wird. Nicht geimpfte Personen, die aus Hochrisikogebieten einreisen, können sich aus der zehntägigen Absonderung nach fünf Tagen freitesten. Alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten müssen einen Negativtest vorlegen und sich anschließend für 14 Tage isolieren. Derzeit führt das Robert Koch-Institut jedoch keine Variantengebiete auf seiner Liste. Alle Menschen, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen beim Grenzübertritt zudem nachweisen können, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind.

Angespannte Lage in Deutschland

Auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Lothar Wieler, dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die vierte Infektionswelle treffe das Land „mit besonderer Wucht“ und könne mittels Auffrischungsimpfungen gebrochen werden. Die ansteigenden Infektionszahlen würden zudem zu einer steigenden Hospitalisierungsrate führen. Daher forderte Spahn die 2G-Regelung in Regionen mit einem starken Infektionsgeschehen. Während der Bund auf einen Bund-Länder-Gipfel drängt, um über weitere Maßnahmen zu beraten, haben einige Bundesländer bereits ihre Infektionsschutzmaßnahmen angepasst. So plant Sachsen die Einführung der 2G-Regel in der Gastronomie sowie bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen im Innenraum.

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