Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Verlängerung der Einreiseverordnung bis 15. Januar 2022

München, 04.11.2021 | 11:00 | twi

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Corona-Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 beschlossen. Demzufolge wird auch die Quarantänepflicht bei der Einreise aus Staaten, die für das Robert Koch-Institut als Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten, bis Anfang des kommenden Jahres beibehalten. Ausnahmen gelten bei geimpften Personen, die aus Hochrisikogebieten einreisen und einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Eine offizielle Mitteilung der Bundesregierung über die Verlängerung steht bislang jedoch noch aus.


Berlin Reichstag
Das Bundeskabinett hat die Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 verlängert.
Vertriebsinformationen des Reiseveranstalters Der Touristik zufolge hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Corona-Einreiseverordnung bis zum 15. Januar 2022 beschlossen. Neben der Quarantänepflicht bei der Einreise aus Staaten, die als Hochrisiko- und Virusvariantengebieten gelten, muss außerdem weiterhin eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Auch die Nachweispflicht über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus, eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder ein negatives Testergebnis bleibt somit mindestens bis zum Januar 2022 in Kraft. 

Anmeldung, Quarantäne und Nachweise verpflichtend

Alle Personen, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, müssen vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Bei fehlender technischer Ausstattung ist auch eine Anmeldung in Papierform möglich. Grundsätzlich müssen sich außerdem alle Einreisenden aus diesen Regionen unverzüglich in eine häusliche Quarantäne begeben. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt und geimpft oder genesen ist, kann die Isolation jedoch umgehen, indem der entsprechende Nachweis bereits vor der Einreise registriert wird. Nicht geimpfte Personen, die aus Hochrisikogebieten einreisen, können sich aus der zehntägigen Absonderung nach fünf Tagen freitesten. Alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten müssen einen Negativtest vorlegen und sich anschließend für 14 Tage isolieren. Derzeit führt das Robert Koch-Institut jedoch keine Variantengebiete auf seiner Liste. Alle Menschen, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen beim Grenzübertritt zudem nachweisen können, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind.

Angespannte Lage in Deutschland

Auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Lothar Wieler, dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die vierte Infektionswelle treffe das Land „mit besonderer Wucht“ und könne mittels Auffrischungsimpfungen gebrochen werden. Die ansteigenden Infektionszahlen würden zudem zu einer steigenden Hospitalisierungsrate führen. Daher forderte Spahn die 2G-Regelung in Regionen mit einem starken Infektionsgeschehen. Während der Bund auf einen Bund-Länder-Gipfel drängt, um über weitere Maßnahmen zu beraten, haben einige Bundesländer bereits ihre Infektionsschutzmaßnahmen angepasst. So plant Sachsen die Einführung der 2G-Regel in der Gastronomie sowie bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen im Innenraum.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.