Dominikanische Republik: Ausgangssperre in Santo Domingo

Die Dominikanische Republik verhängt für den Großraum Santo Domingo und den Nationalbezirk eine neue Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Diese soll täglich zwischen 20 Uhr und 5 Uhr greifen. Wie Dominican Today berichtet, tritt die nächtliche Ausgangssperre am Donnerstag, 27. Mai 2021 in Kraft.
Das Dekret mit der neuen Regelung soll am Abend des 26. Mai 2021 veröffentlicht werden, sodass diese am Folgetag greifen kann. Die Bürger des Landes haben über die Ausgangssperre ab 20 Uhr bis 5 Uhr hinaus drei weitere Stunden Zeit, um ihre Wohnhäuser zu erreichen. Laut Präsident Luis Abinader mache die Infektionslage im Großraum Santo Domingo die Beschränkung nötig. Dies gab der Regierungschef während seines Besuches eines Impfzentrums in der Provinz Barahona bekannt.
 
Weitere Maßnahmen
 
Neben der nächtlichen Ausgangssperre greifen darüber hinaus weitere Maßnahmen, um die Corona-Pandemie in der Dominikanischen Republik zu kontrollieren. So ist zwischen 17 Uhr und 5 Uhr am Folgetag sowohl der Verkauf als auch der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit verboten. Öffentliche und private Räume zur Nutzung durch die Öffentlichkeit können weiterhin mit bis zu 50 Prozent ihrer Kapazität betrieben werden.
 
Einreise in die Dominikanische Republik
 
Bereits seit dem 25. April 2021 gilt die Dominikanische Republik durch das Robert Koch-Institut nicht mehr als Corona-Risikogebiet. Die Einreise aus Deutschland in die Dominikanische Republik ist möglich, weder eine Quarantäne noch ein Corona-Test sind notwendig. Einreisende müssen im Vorfeld ein einheitliches Formular ausfüllen. An den Flughäfen wird bei Einreise eine Temperaturmessung durchgeführt, in Einzelfällen auch Atemtests. Als Alternative können einreisende Personen auch einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Bis zum 12. Juni 2021 bietet das Land seinen Urlaubern außerdem eine kostenlose Corona-Versicherung, die sowohl gratis Corona-Tests bei der Anreise als auch die Kosten für die Unterbringung, Versorgung im Notfall, die medizinische Betreuung und die Umbuchung des Fluges im Falle einer Corona-Infektion inkludiert.