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Dominikanische Republik ist kein Risikogebiet mehr

München, 02.08.2021 | 10:23 | cge

Die Dominikanische Republik steht nicht mehr auf der Risikoliste des Robert Koch-Instituts. Zudem hat das RKI zahlreiche afrikanische Staaten vom Status des Virusvariantengebiets auf die Einordnung als Hochrisikogebiet herabgestuft. Die Änderungen sind mit Wirkung zum 1. August 2021, 0 Uhr gültig.


Dominikanische Republik Punta Cana Strand
Die Dominikanische Republik gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Wer in die Dominikanische Republik einreisen möchte, muss hierfür ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen. Zudem werden bei Einreise an den Flughäfen stichprobenartig Gesundheitskontrollen durchgeführt. An deren Mitwirkung sind Reisende verpflichtet, sofern sie kein maximal 72 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorlegen können. Dieser muss belegen, dass die letzte Impfdosis für den vollständigen Schutz bereits drei Wochen zurückliegt. Als neues Hochrisikogebiet wurde Andorra ausgewiesen. Das Land im Südwesten Europas war vorher einfaches Risikogebiet.
 
Zahlreiche Virusvariantengebiete herabgestuft

Das Robert Koch-Institut hat zudem zahlreiche afrikanische Staaten vom Virusvariantengebiet zum Hochrisikogebiet herabgestuft. Darunter befinden sich die beliebten Reiseländer Namibia und Südafrika. Zudem wurden Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia und Simbabwe neu nur noch als Hochrisikozgebiete eingeordnet. Damit verbleiben lediglich Brasilien und Uruguay in Südamerika auf der Liste der Virusvariantengebiete. Durch die Herabstufung der Virusvariantengebiete gibt es künftig kein Beförderungsverbot aus den genannten Ländern mehr, das bislang mit Ausnahme für deutsche Staatsbürgerbestand. Zudem vereinfacht sich für Reisende die Quarantäneregelung. Statt wie bisher 14 Tage, ohne Möglichkeit auf vorzeitige Beendigung der Isolation, müssen sich Einreisende nur noch zehn Tage absondern und können sich nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test aus der Quarantäne heraustesten. Geimpfte und Genesene unterliegen dieser Vorgabe nicht.
 
Neue Einstufungsregelungen zum 1. August

Zum 1. August 2021 änderte sich außerdem die Kategorisierung der Risikogebiete. Regionen, die bisher als Hochinzidenzgebiete bezeichnet wurden, tragen nun den Namen Hochrisikogebiete. Diese Bezeichnung wurde zuvor als Überbegriff für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete gebraucht. Das Robert Koch-Institut weist nun nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete aus. Eine Auszeichnung von Ländern und Regionen als „einfache Risikogebiete“ entfällt künftig. Das RKI weist jedoch darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion derzeit auch mit Entfall der Kategorisierung als „einfache“ Risikogebiete weltweit besteht.

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