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EU-Staaten erkennen Corona-Antigen-Schnelltests an

München, 19.02.2021 | 09:29 | soe

Die Staaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, künftig auch Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus im innereuropäischen Reiseverkehr zuzulassen. Die 27 Länder setzten insgesamt 16 Schnelltests auf die Liste der anerkannten Produkte, welche nun gegenseitig anerkannt werden sollen. Bislang war für die Einreise in viele europäische Länder zwingend ein PCR-Test erforderlich.


Parlament der Europäischen Union mit spiegelnden Fenstern
Die EU hat sich auf eine Liste mit 16 Corona-Antigen-Schnelltests geeinigt, die künftig gegenseitig anerkannt werden.
Ab wann genau die Schnelltests für die Einreise nach Spanien, Griechenland und Co. ausreichend sind, wurde noch nicht bekanntgegeben. Klar ist jedoch bereits, dass die Testergebnisse sowohl in der Landessprache des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, als auch in Englisch ausgewiesen werden sollen. Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides begrüßte die Einigung auf Twitter mit der Aussage, dass Antigen-Schnelltests ein entscheidender Faktor bei der Eindämmung der Corona-Pandemie seien und eine gegenseitige Anerkennung wichtig ist.
 
Vorteile von Antigen-Schnelltests
 
Im Gegensatz zu den bislang als Goldstandard geltenden PCR-Tests ist bei Antigen-Tests keine Auswertung im Labor erforderlich. Die Ergebnisse liegen in der Regel wesentlich schneller vor, oft bereits nach zehn Minuten bis einer halben Stunde. Auch bezüglich der geringeren Kosten für Schnelltests werden Reisende von der neuen Regelung künftig profitieren. Im Vergleich zum PCR-Test sind Antigen-Schnelltests jedoch etwas weniger verlässlich, insbesondere bei symptomfreien Personen. Die Gesundheitsbehörden haben deshalb Qualitätskriterien festgelegt, welche die Schnelltests erfüllen müssen.
 
Auch Schweiz erlaubt Antigen-Schnelltests für Einreise
 
Parallel gab der Bundesrat der Schweiz bekannt, schon ab dem 22. Februar ebenfalls Antigen-Schnelltests als Nachweis für das Nichtvorliegen einer Corona-Infektion anzuerkennen. Dieser darf dann höchstens 24 Stunden alt sein. Bisher mussten alle Flugreisenden in die Schweiz seit dem 8. Februar ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, dessen Proben vor maximal 72 Stunden entnommen wurden.

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