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EU-Impfnachweis: Ohne Booster neun Monate gültig

München, 22.12.2021 | 09:40 | rpr

Die Europäische Kommission hat die Gültigkeit des EU-Impfnachweises verkürzt. Demnach soll das Zertifikat nach neun Monaten seine Gültigkeit verlieren, sofern keine Booster-Impfung erfolgt. Dies geht aus einem offiziellen Beschluss der Europäischen Kommission vom 21. Dezember hervor und soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten.


EU Kommission will Richtlinie zum Energie sparen verschärfen.
Die Gültigkeit des EU-Impfnachweises wurde ohne Booster-Impfung auf neun Monate verkürzt.
Personen mit Corona-Impfschutz müssen sich im kommenden Jahr auf Änderungen hinsichtlich des digitalen COVID-Zertifikats der EU einstellen. Nach einem Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Dienstag soll der Impfnachweis ab dem 1. Februar seine Gültigkeit verlieren, sobald die Grundimmunisierung länger als neun Monate beziehungsweise 270 Tage zurückliegt. Inhaberinnen und Inhaber des Zertifikats können den Status insofern verlängern, indem sie eine Auffrischungsimpfung vornehmen lassen. Wie es in der Pressemitteilung der EU-Kommission heißt, soll mit einem „klaren und verbindlichen Anerkennungszeitraum gewährleistet werden, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden“. Noch können die Staaten ihr Veto einlegen, da der Beschluss jedoch in Abstimmung mit diesen vorgenommen wurde, sei damit nicht zu rechnen.
 
Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten empfohlen
 
Die EU-Kommission empfiehlt die Auffrischung der Grundimmunisierung mittels Booster-Impfung nach spätestens sechs Monaten. Um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Auffrischungsimpfung erhalten, soll das Zertifikat noch weitere drei Monate gültig bleiben. Im Anschluss an die Drittimpfung wird der Impfnachweis in Praxen, Impfzentren oder nachträglich in Apotheken ausgestellt, sodass der QR-Code direkt in der App gescannt werden kann. Dabei wird nach Angaben der EU-Kommission der Impfstatus nach Auffrischung mit „3/3“ gekennzeichnet.
 
COVID-Zertifikat der EU in 60 Ländern gültig
 
Seit Einführung im Juli dieses Jahres wird das digitale COVID-Zertifikat der EU, in welchem Reisende ihren Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis hinterlegen können, in bislang 60 Ländern auf fünf Kontinenten anerkannt. Neben den EU-Mitgliedstaaten befinden sich darunter demnach auch Drittländer wie Marokko, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Panama. Damit hat sich das Zertifikat zu einem globalen Standard weiterentwickelt. Allein in der EU wurden bereits 807 Millionen Zertifikate ausgestellt.

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