Die Europäische Union hat die Empfehlungen zur Einreise aktualisiert.
Laut der neuen Empfehlung müssen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab sofort nicht länger einen PCR-Test durchführen lassen, um eine durchgemachte Corona-Infektion nachzuweisen. Sofern Antigentests von geschultem Personal durchgeführt worden sind und auf der EU-Liste von anerkannten Antigen-Schnelltests geführt werden, reichen diese als Beleg über eine Infektion aus. Alle Schnelltests, die ab dem 1. Oktober 2021 von qualifizieren Personen durchgeführt worden sind, können zudem rückwirkend anerkannt werden. Grund für die neuen Vorschläge sind die Genauigkeit von Antigen- sowie fehlende Laborkapazitäten für PCR-Tests. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Vorschläge der EU lediglich Empfehlungen darstellen und keinen bindenden Charakter für die Mitgliedsstaaten besitzen. Einzelne Länder in der Europäischen Union können daher eigene Regelungen implementieren.
Anerkennung weiterer Impfstoffe
Die Empfehlung sieht auch die Anerkennung von weiteren Impfstoffen vor. Bisher wurden in der EU nur die Vakzine von Biontech, Astrazeneca, Johnson & Johnson, Moderna und Novavax anerkannt. Diese Liste wird zum 1. März an die von der Weltgesundheitsorganisation WHO zugelassenen Impfstoffe angepasst, zu denen unter anderem auch die chinesischen Vakzine Sinovac und Sinopharm zählen. Personen, die mit diesen Wirkstoffen geimpft wurden, darf die Einreise in EU-Staaten dann nicht mehr verweigert werden, jedoch dürfen nach wie vor PCR-Tests oder Quarantäneregelungen verhängt werden. Nach wie vor gilt für alle Reisende die Regelung, dass Genesungen für 180 Tage anerkannt werden und Grundimmunisierungen ohne Booster maximal 270 Tage lang gültig sind.
Vereinfachte Einreise aus Drittstaaten
Derzeit ist die Einreise aus Drittstaaten in die Europäischen Union verboten. Für einige Staaten, die auf einer gesonderten Liste geführt werden, gelten jedoch Ausnahmen. Geplant ist, dass diese Liste entfallen und Platz für einen personenzentrierten Ansatz machen soll. Demnach soll ab dem 30. April nicht mehr das Herkunftsland über die Möglichkeit zur Einreise entscheiden, sondern vorhandene Zertifikate, die von der EU anerkannt werden. Kinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Nachweispflicht befreit, für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren gelten hingegen die Regelungen für Erwachsene.