Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

2G-Plus-Regel für die Einreise nach Finnland

München, 29.12.2021 | 09:23 | twi

Ungeimpfte dürfen nicht mehr nach Finnland einreisen. Seit dem 28. Dezember gilt die 2G-Plus-Regelung bei der Einreise: Geimpfte und Genesene müssen einen zusätzlichem Negativtest vorweisen. Außerdem werden die Corona-Schutzmaßnahmen im Land verschärft. Grund für die angepassten Regelungen ist die Verbreitung der Omikron-Variante.


Finnland
Wer nach Finnland reisen möchte, muss geimpft oder genesen sein und einen Negativtest mitführen.
Update vom 29.12.2021, 09:20 Uhr:

Am 28. Dezember haben sowohl die finnische Regierung als auch das deutsche Auswärtige Amt ihre Einreisehinweise für Finnland konkretisiert. Demnach greift nicht nur die bislang bereits bekannte Testpflicht für alle, sondern die Einreise ist zudem nur noch Geimpften und Genesenen vorbehalten. Um nach Finnland zu gelangen, müssen Reisende einen 2G-Plus-Nachweis erbringen. Ungeimpfte dürfen nicht mehr einreisen.

Originalmeldung vom 23.12.2021, 09:40 Uhr:


Mit der neuen Einreiseregelung muss auch von Einreisenden aus dem Schengen-Gebiet neben einem gültigen Impf- oder Genesungsnachweis das negative Ergebnis eines maximal 48 Stunden alten Corona-Tests vorgelegt werden. Diese Vorschrift galt bisher nur für Drittstaaten, die das Schengener Übereinkommen nicht unterzeichnet haben. Ausnahmen gelten für Finninnen und Finnen, Personen mit dringenden Reisegründen und Pendlerinnen und Pendler im kleinen Grenzverkehr. Darüber hinaus wurden weitere Verschärfungen der Corona-Regeln angekündigt, die vor allem die Gastronomie betreffen. Vorerst werden die Verschärfungen für drei Wochen in Kraft bleiben. Zudem wurde in weiten Bereichen der Bildung Online-Unterricht bis zum 16. Januar 2022 beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket soll laut finnischer Regierung die Verbreitung der hochinfektiösen Omikron-Variante des Coronavirus verlangsamt werden, um mehr Zeit für Auffrischungsimpfungen zu haben. 

Corona-Pass und Restriktionen in Restaurants und Bars

Wer Restaurants, Bars, Clubs oder Kulturveranstaltungen besuchen möchte, muss ab dem 28. Dezember mittels des finnischen Corona-Passes einen maximal 24 Stunden alten Negativtest, eine Impfung gegen oder eine Genesung von COVID-19 vorweisen können. Ab Heiligabend müssen Restaurants in Gebieten, in denen keine Kontaktnachverfolgung mehr möglich ist, um 22 Uhr schließen und dürfen ab 21 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken. Am 28. Dezember werden die Maßnahmen dann weiter verschärft: Während Restaurants, die vordergründig Alkohol ausschenken, bereits um 18 Uhr schließen müssen, dürfen andere bis 20 Uhr geöffnet bleiben. Der Ausschank von Alkohol wird jedoch ab 17 Uhr untersagt. Die Besucherkapazität in Restaurants wird auf 75 Prozent beschränkt, Kneipen, Bars und Clubs dürfen maximal 50 Prozent der eigentlich zugelassenen Besucherinnen und Besucher bewirten.

Corona-Lage in Finnland

Um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, haben die Verwaltungen der einzelnen finnischen Landschaften auch die Gelegenheit, schärfere Maßnahmen anzuwenden. Die Corona-Zahlen in Finnland steigen derzeit schnell an, das nordeuropäische Land kämpft momentan gegen die mit großem Abstand stärkste Infektionswelle. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt mit Stand vom 23. Dezember bei 268,8. Knapp drei Viertel der Bevölkerung sind doppelt gegen das Coronavirus geimpft, etwa zehn Prozent der Finninnen und Finnen haben darüber hinaus bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten. 

Weitere Nachrichten über Reisen

Cocktails
12.02.2025

Thailand erwägt Lockerung der Alkoholverkaufsregeln zur Unterstützung des Tourismussektors

Thailand prüft, ob das seit Jahrzehnten bestehende Verkaufsverbot von Alkohol während der Nachmittagsstunden und an Feiertagen geändert werden soll. Das könnte den Tourismussektor stärken.
Agypten Pyramiden Sphinx
12.02.2025

Ägypten: Gratis Visa für Touristen ab 1. Mai

Zwischen Mai und Oktober 2025 können Reisende bei der Einreise über Luxor und Assuan von der Visumgebühr befreit werden. Die Regelung soll den Sommertourismus in Oberägypten ankurbeln.
Zug in einem Bahnhof
10.02.2025

Bahnstreik in Italien: Einschränkungen für Reisende erwartet

In Italien drohen am 22. und 23. Februar massive Einschränkungen im Bahnverkehr. Reisende müssen sich auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen.
Frankreich: Karibik Martinique
10.02.2025

Erdbeben erschüttert Karibik: Was Reisende beachten sollten

Nach einem starken Erdbeben in der Karibik wurden Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Urlauber in Cancún und Tulum sollten aktuelle Hinweise beachten.
Santorin
07.02.2025

Anhaltende Erdbebengefahr auf Santorini: Notstand ausgerufen

Die griechische Regierung hat aufgrund der anhaltenden Erdbebenserie den Notstand für Santorini verhängt. Behörden erhalten damit mehr Handlungsspielraum für mögliche Sicherungsmaßnahmen.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.