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Frankreich verschärft landesweite Ausgangssperre

München, 15.01.2021 | 09:43 | rpr

Im Zuge der immer weiter ansteigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen hat die französische Regierung landesweit eine Vorverlegung der nächtlichen Ausgangssperre beschlossen. Statt um 20 Uhr soll diese bereits um 18 Uhr beginnen. Die neue Maßnahme tritt ab Samstag, den 16. Januar, in Kraft.


Paris Panorama
Die landesweite Ausgangssperre in Frankreich wurde von 20 auf 18 Uhr vorverlegt.
Wie der französische Premierminister Jean Castex am Abend des 14. Januar in Paris verkündete, soll die Verschärfung der nächtlichen Ausgangssperre mindestens 15 Tage andauern. Die Regierung behalte sich aber vor, diese Maßnahme darüber hinaus zu verlängern. Demnach dürfen die Menschen in Frankreich ihre Wohnungen und Häuser zwischen 18 und 6 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählt unter anderem der Weg zur Arbeit oder zwingende familiäre Gründe. Das Verlassen aus persönlichen Gründen, wie etwa Spaziergänge, sportliche Aktivitäten oder das Erledigen von Einkäufen ist nach 18 Uhr nicht mehr gestattet. Demzufolge sollen auch Supermärkte bereits um 18 Uhr schließen. Die Vorverlegung der Ausgangssperre wurde in 25 Départements bereits am 2. Januar eingeführt, nun wurde sie auf gesamt Frankreich ausgeweitet.
 
Einreise aus Deutschland in französisches Staatsgebiet weiterhin möglich
 
Auch wenn das Auswärtige Amt vor Reisen nach Frankreich warnt, ist die Einreise aus Deutschland ohne besondere Einschränkungen möglich. Ausnahmen bestehen jedoch für mehrere Regionen auf französischem Staatsgebiet. Demnach müssen Reisende nach Korsika bis voraussichtlich 8. Februar einen negativen Corona-Test und eine diesbezügliche schriftliche Erklärung bei der Einreise vorweisen. Auch für Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion muss bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis vorliegen, welches nicht älter als 72 Stunden ist, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit. Für die Einreise nach Französisch-Polynesien ist zusätzlich eine COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage notwendig. Die Reise- und Aufenthaltsdaten müssen zudem online registriert werden.

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