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Frankreich: Impfgültigkeit auf vier Monate verkürzt

München, 16.02.2022 | 09:53 | rpr

Frankreich hat die Gültigkeit des Corona-Impfpasses verkürzt. Wie das Touristikportal Fvw berichtet, gelten Personen ohne Booster ab sofort nur noch als vollständig geimpft, sofern die Vollendung des Grundimpfschemas nicht länger als vier Monate zurückliegt. Der Impfpass wird in Frankreich unter anderem für den Zutritt zu zahlreichen öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants und Kinos sowie für die Nutzung des überregionalen öffentlichen Personenverkehrs innerhalb des Landes gefordert.


Paris Panorama
In Frankreich wurde die Gültigkeit des Impfpasses auf vier Monate verkürzt.
Die französische Regierung hat die Gültigkeit des Impfpasses von sieben auf vier Monate verkürzt. Demnach gelten seit dem 15. Februar alle Personen ab 18 Jahren, die über keinen Booster-Impfschutz verfügen und deren Zweitimpfung länger als vier Monate her ist, als ungeimpft. Bereits Ende Januar wurde der auf dem 3G-Prinzip beruhende Gesundheitspass für Personen ab 16 Jahren in einen Impfpass umgewandelt, welcher nur vollständig gegen das Coronavirus Geimpften den Zutritt zu Gastronomie-, Kultur- und weiteren Freizeiteinrichtungen vorbehält. Auch für die Nutzung des überregionalen öffentlichen Personenverkehrs wird die Vorlage des „pass vaccinal“ benötigt. Hiervon betroffen sind nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner Frankreichs, auch Urlauberinnen und Urlauber sind an die Gültigkeitsdauer des Impfpasses gebunden.
 
Ausnahmeregelungen von der Impfgültigkeit
 
Da Minderjährige zwischen 16 und 17 Jahren keine Auffrischungsimpfung vornehmen lassen müssen, sind diese von der verkürzten Gültigkeitsdauer des Impfpasses ausgenommen. Darüber hinaus dürfen Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren weiterhin den Gesundheitspass nutzen, welcher eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test bescheinigt. Auch die Einreise von Deutschland nach Frankreich bleibt unberührt: Nach Informationen der französischen Regierungswebsite wird seit dem 1. Februar eine Booster-Impfung für die Einreise mittels Impfnachweis erst benötigt, sobald die Vollendung der Grundimpfung länger als neun Monate zurückliegt.
 
Weitere Lockerungen im öffentlichen Leben
 
Zusätzlich zur veränderten Impfpassgültigkeit ist in dieser Woche die zweite Lockerungsphase der landesweiten Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Seit Mittwoch dürfen Nachtclubs wieder öffnen und Konzerte stattfinden. Darüber hinaus ist in Cafés und Bars der Service wieder abseits zugewiesener Sitzplätze gestattet. Grund für die Lockerungsschritte ist die hohe Impfquote in Frankreich. Mit Stand zum 15. Februar gelten 77,2 Prozent der Bevölkerung als vollständig geimpft. Dennoch dürften im Zuge der verkürzten Impfpassgültigkeit zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner ihren Impfstatus verloren haben. Aktuell verfügen 51,4 Prozent der Menschen in Frankreich über eine Booster-Impfung.

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