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Frankreich: Corona-Ausgangssperren am Wochenende verlängert

München, 11.03.2021 | 10:27 | sei

Frankreich hat in zwei Regionen die jeweils am Wochenende geltenden Ausgangssperren verlängert. Im Departement Alpes-Maritimes an der Côte d’Azur gelten die Ausgangsbeschränkungen noch bis mindestens zum 14. März, in Dünkirchen an der Nordseeküste zwei Wochen länger. Nach einer Meldung des Informationsportals Garda bleibt darüber hinaus die landesweit geltende nächtliche Ausgangssperre in Frankreich zwischen 18 und 6 Uhr bestehen.


Frankreich_Nizza
Frankreich hat die Wochenend-Ausgangssperre in Nizza und weiteren Gemeinden verlängert.
In beiden Regionen tritt die Wochenend-Ausgangssperre immer am Freitag um 18 Uhr in Kraft und gilt dann bis Montag um 6 Uhr. Während dieser Zeit dürfen Personen in den betroffenen Gebieten ihre Wohnungen nur aus triftigen Gründen verlassen, so zum Beispiel für dringend notwendige Einkäufe, Arztbesuche oder Sport im Umkreis von fünf Kilometern. Besonders betroffen sind in Alpes-Maritimes an der Französischen Riviera die Küstenorte zwischen Menton und Théoule-sur-Mer, einschließlich der Metropole Nizza. An der Nordsee liegen die Hotspots in der Stadt Dünkirchen sowie der Gemeinde Hauts de Flandre.
 
Landesweite nächtliche Ausgangssperre
 
Zusätzlich zu den regional verhängten Ausgangsbeschränkungen an Wochenenden bleibt die in ganz Frankreich herrschende nächtliche Ausgangssperre weiterhin bestehen. Sie gilt täglich zwischen 18 und 6 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist das Verlassen der Wohnstätte generell erlaubt, während der Sperrzeit hingegen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Begründung, die online einzureichen ist. Weitere aktuelle Corona-Maßnahmen in Frankreich umfassen das Verbot öffentlicher Versammlungen von mehr als sechs Personen, die Schließung gastronomischer Betriebe sowie ein Mindestabstandsgebot von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen.
 
Einreise nach Frankreich
 
Wer aus Deutschland nach Frankreich einreisen möchte, benötigt dafür einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test. Zudem muss eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgegeben werden. Kontinentalfrankreich gilt aus deutscher Sicht vollständig als Corona-Risikogebiet, die Grenzregion Moselle seit dem 2. März als Virusvarianten-Gebiet.

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