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Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt

München, 18.01.2022 | 10:04 | twi

Das Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt, dass die Gültigkeit des Genesenenstatus vom Robert Koch-Institut auf drei Monate verkürzt wurde. Damit reagiert die Bundesbehörde auf die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus. Bisher konnten Genesene sechs Monate lang Zutritt zu Bereichen mit Einlassbeschränkung genießen. Auch für die Einreise nach Deutschland gilt der Genesenenstatus nur noch für drei Monate.


Berlin Reichstag
Der Genesenenstatus wurde vom RKI auf drei Monate verkürzt.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gab an, dass die neue Regelung „aus wissenschaftlicher Sicht“ eingeführt worden sei und auf Erkenntnissen zu Infektionen mit der Omikron-Mutation basiert. Demnach würde der Krankheitsverlauf bei der mittlerweile vorherrschenden Variante zwar in der Regel milder sein, weshalb jedoch die Antikörper schneller wieder verschwunden seien als bei anderen Varianten. Anschließend könnten vormals Infizierte sich wieder mit dem Virus anstecken und es weitertragen. Die Änderung hatte das Robert Koch-Institut bereits am vergangenen Freitag auf seiner Website bekannt gegeben, sie ist am 15. Januar in Kraft getreten.

Genesenenstatus gilt auch für Einreise

Seitdem wird der Genesenenstatus anerkannt, wenn der erste Positivtest auf COVID-19 mindestens 28 Tage und die Krankheit nicht mehr als 90 Tage zurückliegt. Somit können Personen, die sich von einer Infektion mit COVID-19 erholt haben, insgesamt etwa zwei Monate lang mit einem Genesenenzertifikat Einrichtungen besuchen, die eine 2G- oder 3G-Regelung voraussetzen. Auch wer nach Deutschland einreisen möchte, muss sich an die neuen Bestimmungen halten. Dies gilt ebenfalls für Urlauberinnen und Urlauber, die ins Land zurückkehren. Eine quarantänefreie Einreise für Rückkehrer und Rückkehrerinnen aus Hochrisikogebieten ist somit möglich für vollständig Geimpfte, deren zweite Dosis maximal neun Monate in der Vergangenheit liegt, Geboosterte, Genesene mit zusätzlicher Impfung sowie Genesene, deren Infektion nicht länger als drei Monate her ist.

Sonderregelung für Johnson & Johnson gestrichen

Zur Verkürzung des Genesenenstatus kommt außerdem die Aufhebung der Sonderregelung für das Vakzin von Johnson & Johnson. Auch bei diesem Impfstoff reicht nicht länger eine Dosis aus, um als vollständige Impfung anerkannt zu werden. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass der Impf- und Immunschutz auch angesichts der Omikron-Variante ausreichend ist. Der Ministeriumssprecher stellte zudem klar, dass es in der Pandemiebekämpfung weiterhin darum ginge, „möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen oder zu boostern“.

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