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Grenzkontrollen zu Tschechien aufgehoben

München, 14.04.2021 | 09:30 | rpr

Die vor zwei Monaten in Deutschland eingeführten stationären Grenzkontrollen zu Tschechien werden mit Ablauf des 14. Aprils nicht verlängert. Das teilte das Bundesinnenministerium am Dienstagabend in Berlin mit. Grund dafür ist eine deutliche Verbesserung der Corona-Infektionslage im östlichen Nachbarland. Die Testpflicht für Einreisende nach Deutschland bleibt jedoch bestehen.


Tschechien: Prag Karlsbrücke
Mit Ablauf des 14. Aprils werden die Grenzkontrollen zu Tschechien aufgehoben.
Tschechien verzeichnete in den vergangenen Monaten hohe Zahlen an Corona-Neuinfektionen. Mit Wirkung zum 28. März wurde Deutschlands östliches Nachbarland von Seiten des Robert Koch-Instituts jedoch vom Virusvarianten- zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer am Dienstagabend mitteilte, ermögliche es die derzeitige Situation, die notwendigen Kontrollmaßnahmen im Grenzraum sicherzustellen. Demzufolge soll es weiterhin stichprobenartige Kontrollen geben, die vor zwei Monaten eingeführten stationären Grenzkontrollen sollen allerdings nicht verlängert werden. Die Testpflicht für Grenzgänger bleibt aber bestehen.
 
Verbesserung der Corona-Lage in Tschechien
 
Die angespannte Corona-Lage in Tschechien hat sich zwar insbesondere in Grenzregionen zu Bayern deutlich verbessert, dennoch gilt nach Beurteilung des fünfstufigen, regionalen „Anti-Epidemie-Systems“ (PES) landesweit die höchste Warnstufe Lila. Trotzdem wurden mit Wirkung zum 12. April das Reiseverbot zwischen den Landkreisen sowie die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Einige Geschäfte dürfen wieder öffnen, ebenso sind öffentliche Versammlungen von bis zu 100 Personen gestattet. Die Gastronomie sowie Hotellerie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
 
Einreisebestimmungen nach Tschechien
 
Da Deutschland aus tschechischer Sicht gemäß dem europäischen Ampelsystem der Stufe Rot zugeordnet wird, ist seit dem 18. Dezember 2020 eine touristische Einreise nicht möglich. Einreisende mit triftigem Grund müssen demzufolge bei der Einreise einen negativen Corona-Test nachweisen. Dabei darf es sich um einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, welcher nicht älter als 24 Stunden ist. Darüber hinaus muss fünf Tage nach Einreise ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden, bis dahin besteht eine Quarantänepflicht. Für die Rückreise nach Deutschland gilt weiterhin eine Testpflicht, ebenso müssen sich Reisende nach Deutschland in eine zehntägige Quarantäne begeben. Hierbei sind die jedoch die jeweiligen Quarantänevorschriften der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.

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