Griechenland plant Aufhebung aller Corona-Maßnahmen für Geimpfte

Die griechische Regierung plant, bis Ende März alle verbliebenen Corona-Beschränkungen aufzuheben. Gelten soll die neue Freiheit allerdings nur für vollständig Geimpfte, wie Griechenlands Gesundheitsminister Thanos Plevris gegenüber dem Fernsehsender ANT1 bekanntgab. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot werden in einigen Bereichen weiterhin für alle Menschen gelten.
Zwar sagt Plevris die Aufhebung der Corona-Maßnahmen in Griechenland für Geimpfte bis Ende des kommenden Monats voraus, das Ende der Pandemie sieht der Minister damit aber noch nicht gekommen. So sei die Omikron-Variante zwar nicht so lebensbedrohlich wie vorherige Mutanten, aber dennoch ernst zu nehmen und gefährlicher als eine einfache Grippe. In einem Interview mit dem Sender ANT1 kündigte Plevris zudem an, einige grundlegende Maßnahmen wie das Masketragen und Distanzierungsgebote beibehalten zu wollen.
 
Griechenland hält Druck auf Ungeimpfte aufrecht
 
Menschen, die sich gegen eine Corona-Impfung entschieden haben, sollen laut Aussage des Ministers noch nicht in die Normalität zurückkehren dürfen. So bleibt beispielsweise Beschäftigten des Gesundheitswesens auch ab April der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz verwehrt, wenn sie keinen Impfnachweis erbringen können. Plevris sprach sich dafür aus, die Corona-Impfung in Griechenland künftig zu einer verpflichtenden Qualifikation für das Ausüben eines Berufs im öffentlichen Gesundheitssystem zu machen.
 
Corona-Lage in Griechenland
 
Die Zahl der Neuinfektionen in Griechenland stagniert aktuell auf recht hohem Niveau. Mit Stand zum 22. Februar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1.181,8 und hat sich damit seit einem Monat nur geringfügig verändert. Nichtsdestotrotz hat das beliebte Urlaubsland auch die Einreisebestimmungen gelockert und erlaubt inzwischen, nach dem von der EU empfohlenen Standard, die Einreise aus Europa mit dem digitalen COVID-Zertifikat ohne weitere Auflagen. Innerhalb Griechenlands gelten aktuell noch vielerorts Zugangsbeschränkungen, so wird für die Gastronomie die 2G- und im Einzelhandel die 3G-Regel angewendet.