Griechenland begrenzt Genesungszertifikat auf drei Monate

Griechenland will Corona-Genesungen künftig nur noch drei Monate lang anerkennen. Das Gesundheitsministerium des Landes folgt mit dem Beschluss einer Empfehlung des Sachverständigenausschusses, der die Verkürzung der Gültigkeitsdauer angeregt hatte. Zuvor konnten von einer Corona-Infektion Genesene den Nachweis sechs Monate lang als Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Einrichtungen nutzen.
Update vom 14. Dezember 2021, 15:15 Uhr

Das Auswärtige Amt hat inzwischen seine Reisehinweise für Griechenland aktualisiert. Demnach gilt die neue Verkürzung der Gültigkeit von Genesungszertifikaten auch für die Einreise in das Land. Urlauber und Urlauberinnen, die von einer Corona-Infektion genesen sind, müssen also beachten, dass ihr Nachweis darüber frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test von einer Behörde oder zertifizierten Stelle ausgestellt worden sein muss und seitdem nicht mehr als 90 Tage vergangen sein dürfen. Nach Ablauf dieser Frist haben auch Genesene für die Einreise nach Griechenland einen Impf- oder negativen Testnachweis zu erbringen.

Originalmeldung vom 10. Dezember 2021, 13:34 Uhr


Einer Ankündigung des griechischen Gesundheitsministeriums ist zu entnehmen, dass die konkrete Umsetzung der verkürzten Geltungsdauer durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss festgelegt werden soll. Alle bis zum 30. Oktober 2021 ausgestellten Genesungsnachweise werden demnach spätestens am 31. Januar 2022 verfallen, alle ab dem 1. November 2021 ausgestellten Zertifikate verlieren nach jeweils drei Monaten ihre Gültigkeit. Darüber hinaus soll in Zukunft nur noch ein positives PCR-Testergebnis als Basis für den Nachweis einer Corona-Infektion und demzufolge auch für eine Genesung akzeptiert werden. In Griechenland konnte dafür bisher auch ein positiver Schnelltest dienen.
 
Nach drei Monaten Impfung notwendig
 
Ob die neue Regelung auch auf Touristen und Touristinnen, beispielsweise bei deren Einreise nach Griechenland, angewendet werden soll, wird in der Mitteilung des Ministeriums nicht explizit erklärt. Bislang hatte das beliebte Urlaubsland jedoch keine Ausnahmen für ausländische Besucher und Besucherinnen bezüglich der Corona-Maßnahmen gemacht; sie müssen sich ebenso wie die Einheimischen an die jeweils aktuellen Regelungen halten. Wird dieses Vorgehen auch bei der Verkürzung der Gültigkeit von Genesungsnachweisen fortgeführt, müssen genesene Einreisende künftig nach Ablauf von drei Monaten entweder den Erhalt einer Corona-Impfstoffdosis oder ein frisches, negatives Testergebnis vorlegen.
 
Weitreichende 2G-Regelung in Griechenland
 
Um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, beschränkt Griechenland den Zugang zu zahlreichen Freizeiteinrichtungen auf geimpfte und genesene Personen. Dazu zählen in dieser Saison auch die überall im Land aufgebauten Weihnachts-Themenparks. Seit dem 22. November ist es Ungeimpften und nicht Genesenen zudem verboten, Kinos, Theater, Museen und Sporthallen zu besuchen. Bereits seit Längerem gilt die gleiche Regelung für Cafés, Bars und Restaurants.