Griechenland schafft eigene Räume für Geimpfte und Genesene

Griechenland schafft zum 15. Juli eigene Räume für Geimpfte und Genesene, in denen diese mehr Freiheiten genießen. Wie mehrere Minister am 29. Juni auf einer Pressekonferenz verkündeten, sollen die Innenbereiche von Restaurants, Bars und Kinos dann entweder nur für Geimpfte beziehungsweise Genesene geöffnet werden oder als „gemischte“ Räume auch ungeimpfte Personen mit negativem Testergebnis zulassen. Bereiche für Personen mit Impf- oder Genesungszertifikat können stärker ausgelastet werden und sind von der Maskenpflicht befreit.
Nach Informationen der Greek Travel Pages gaben der griechische Staatsminister Giorgos Gerapetritis und Entwicklungsminister Adonis Georgiadis die Pläne als Rahmenbedingung für die Wiederöffnung bestimmter Einrichtungen in Griechenland bekannt. So sollen ab dem 1. Juli die Innenräume von Kinos und Theatern sowie ab dem 15. Juli Innen- und Außenbereiche von Sportstätten unter bestimmten Voraussetzungen wiedereröffnet werden. Konkret ist geplant, die Innenräume von Restaurants und Cafés, Clubs und Bars, Kinos und Theatern sowie Sportanlagen künftig einer von zwei Kategorien zuzuordnen.
 
Zutritt nur für Geimpfte oder für gemischtes Publikum
 
In „Vaccinated-only“-Räumen haben nur vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte und von ihm Genesene Zutritt. Die Impfung muss vor mindestens 14 Tagen abgeschlossen worden sein, eine Genesung wird binnen der letzten sechs Monate anerkannt. In diesen Bereichen wird die Maskenpflicht abgeschafft und die Unternehmen dürfen ihre Kapazitäten zu 75 bis 80 Prozent auslasten. In sogenannten „Mixed Spaces“ werden hingegen neben Geimpften und Genesenen auch Gäste eingelassen, die ein negatives und höchstens 48 Stunden altes PCR- oder Antigen-Schnelltestergebnis vorlegen können. Diese Räume dürfen zwischen 25 und 75 Prozent ihrer Kapazitäten nutzen.
 
Entscheidung liegt bei Unternehmen selbst
 
Nach Aussage der griechischen Minister obliegt es den jeweiligen Unternehmen selbst, welcher Kategorie sie ihre Innenräume zuordnen möchten. Die Information, ob die Einrichtung für gemischtes Publikum oder nur für Geimpfte und Genesene zugänglich sein wird, muss zum 15. Juli auf einer zentralen Regierungsplattform eingereicht werden. Zudem ist sie am Eingang durch ein spezielles Label zu kennzeichnen. Durch regelmäßige Inspektionen soll sichergestellt werden, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei Verstößen drohen Strafen. Mit der Maßnahme will Griechenland die Impfbereitschaft im Land erhöhen.