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Griechenland erneut im Lockdown

München, 04.01.2021 | 10:58 | rpr

Nachdem in Griechenland über die Weihnachtsferien die strengen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelockert wurden, setzt die Regierung nun wieder an den davor geltenden Regelungen an. Demnach wird der bereits vor Weihnachten geltende Lockdown erneut bis zum 10. Januar verhängt. Grund dafür ist der Schulbeginn am 11. Januar.


Akropolis in Athen, der Hauptstadt Griechenlands
Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde der Lockdown in Griechenland um eine weitere Woche verlängert.
Die Verlängerung dieser Corona-Maßnahme verkündete der griechische Regierungssprecher Stalios Petsas am 2. Januar. Demnach traten bereits am 3. Januar alle Maßnahmen, die vor den Lockerungen über Weihnachtsfeiertage durchgeführt wurden, erneut in Kraft. Der Lockdown soll bis zum 10. Januar andauern und die epidemiologische Lage im Land verbessern. So soll der Schulstart am 11. Januar und der damit einhergehende Präsenzunterricht unter besseren Ausgangsbedingungen ablaufen.
 
Erneute Schließung von Einrichtungen und Geschäften
 
Im Zuge des Lockdowns müssen alle nicht lebensnotwendigen Einrichtungen, die über die Weihnachtsferien öffnen durften, nun wieder schließen. Dazu zählen neben Geschäften des Einzelhandels unter anderem auch Kosmetikstudios, Friseure und Kirchen. Des Weiteren wurde die nächtliche Ausgangssperre wieder auf den Zeitraum von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens angesetzt. Während der Ferien war diese um eine Stunde verkürzt worden, weshalb Einwohner Griechenlands ihre Wohnungen und Häuser zwischen 22 und 5 Uhr nicht verlassen durften. Weiterhin sind medizinische Notfälle und Arbeitswege von dieser Maßnahme ausgenommen.
 
Aktuelle Einreisebestimmungen für Griechenland
 
Reisen nach Griechenland sind aktuell möglich, auch wenn einige Regionen, darunter Thessalien, Westmakedonien und die Nördliche Ägäis, weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind. Für die Einreise ist eine Bescheinigung eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache notwendig, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Personen, die bis zum 7. Januar 2021 einreisen, müssen nach Ankunft einen Schnelltest durchführen. Daran anknüpfend folgt eine dreitägige häusliche Quarantäne.

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