Griechenland lockert Corona-Maßnahmen ab 19. Februar

In Griechenland wurden Lockerungen der aktuell geltenden Corona-Maßnahmen bekanntgegeben. Wie die Griechenland Zeitung unter Berufung auf Gesundheitsminister Thanos Plevris berichtet, treten ab dem 19. Februar Erleichterungen unter anderem für die Gastronomie und den Veranstaltungssektor in Kraft. Zudem kündigte Plevris an, dass eine Aufhebung der übrigen Maßnahmen bis Anfang März möglich sei.
Bereits Anfang des Monats ist in Griechenland die Sperrstunde in Restaurants und Bars sowie das Musikabspielverbot gefallen, nun treten weitere Lockerungen für die Gastronomie in Kraft. Wie Plevris in einem Fernsehinterview erläutert, ist der Service in gastronomischen Einrichtungen ab Samstag auch wieder abseits eines zugewiesenen Sitzlatzes gestattet, demnach dürfen Gäste ihre Speisen und Getränke auch von der Bar verzehren. Darüber hinaus werden die Personenbegrenzungen bei Sportevents gelockert: Statt der bislang erlaubten zehn Prozent dürfen fortan 50 Prozent der maximalen Zuschauerkapazitäten ausgelastet werden.
 
Übrige Maßnahmen könnten bis März fallen
 
In Schulen werden Tagesausflüge wieder gestattet, weitere Erleichterungen treten für die Homeoffice-Vorschriften in Kraft: Statt bislang 50 Prozent müssen künftig nur noch 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens ihre Arbeit von zuhause aus verrichten. Plevris kündigte darüber hinaus in seiner Ansprache eine mögliche Aufhebung der übrigen Corona-Maßnahmen an, auch wenn ein Ende der Pandemie noch nicht in Sicht und eine Rückkehr zu erneuten Maßnahmen im Herbst möglich sei.
 
Erleichterte Einreisebestimmungen seit 7. Februar
 
Bereits in der vergangenen Woche sind in Griechenland vereinfachte Einreiseregelungen in Kraft getreten. Galt bis zuvor noch eine zusätzliche Testpflicht für gegen das Coronavirus Geimpfte, ist nun in Anpassung an die neue EU-Richtlinie zur Vereinheitlichungen der Einreisebestimmungen innerhalb der EU die Einreise wieder gemäß des 3G-Prinzips gestattet. Zusätzlich zur Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder negativen Corona-Testnachweises (maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest) ist von allen Einreisenden nach Griechenland vorab eine Online-Registrierung vorzunehmen.