Griechenland: Restaurants nur für Geimpfte zugänglich

Griechenland hat schärfere Corona-Maßnahmen erlassen, die ab dem 16. Juli in Kraft treten. So dürfen ungeimpfte Personen ab kommendem Freitag die Innenbereiche von Restaurants, Cafés und Bars nicht mehr betreten, auch die Bewirtung an Stehtischen wird verboten. Es gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 85 Prozent. Für Terrassen und Freisitze können die Wirte selbst entscheiden, ob sie nur für Corona-Geimpfte öffnen oder auch negativ getestete Gäste empfangen möchten.
Kurz nachdem Griechenlands Entwicklungsminister Adonis Georgiadis ankündigte, dass künftige Corona-Maßnahmen im Land nur noch für Ungeimpfte gelten sollen, werden die Auswirkungen dieser Pläne konkret. In einer Pressekonferenz am 13. Juli verkündete der Politiker, dass ab dem 16. Juli nicht nur Unterhaltungsbetriebe wie Kinos und Theater ausschließlich für Personen mit Corona-Impfschutz zugänglich sind, sondern auch die Innenbereiche der Gastronomie. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird der Zutritt mit einem negativen Selbsttestergebnis gestattet. Zudem ist die Bewirtung an Stehtischen fortan generell verboten. Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der Delta-Variante eindämmen und behalten zunächst bis zum 31. August Gültigkeit.
 
Freisitze auch für Ungeimpfte
 
Während der Zugang für die Innenräume der gastronomischen Betriebe gesetzlich auf Geimpfte beschränkt wird, haben Wirte mit Freisitzen die Wahl, ob sie auf ihren Terrassen ebenfalls nur Gäste mit Impfschutz zulassen oder auch negative Corona-Tests akzeptieren wollen. In letzterem Fall gilt der Außenbereich als „Mixed Space“. Kontrolliert wird der Impfstatus der Besucher mit einer App, welche die Betreiber gratis herunterladen können. Werden Verstöße gegen die Kontrollpflicht festgestellt, drohen den Gastronomen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.
 
Weitere Einschränkungen für Personen ohne Impfung
 
Neben Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben ist auch der Zugang zu den Räumen von Indoor-Unterhaltungseinrichtungen wie Kinos und Theater in Griechenland ab dem 16. Juli ausschließlich Geimpften vorbehalten. Zudem haben Arbeitnehmer künftig eine Auskunftspflicht und müssen ihrem Arbeitgeber auf Anfrage mitteilen, ob sie gegen das Coronavirus geimpft sind oder nicht. Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich müssen sich bis spätestens Mitte September obligatorisch impfen lassen, ansonsten haben sie mit einer Suspendierung ohne Gehaltsfortzahlung zu rechnen.