Griechenland: Ungeimpfte dürfen nicht mehr ins Museum

Griechenland verhängt umfassendere Einschränkungen für Ungeimpfte. Ab dem 22. November dürfen Personen ohne Corona-Impfung nicht mehr ins Museum, in Kinos und Theater sowie in Sporthallen. Zudem wird die Gültigkeit der Impfzertifikate von Bürgerinnen und Bürgern ab 60 Jahren auf sieben Monate begrenzt.
Ab kommendem Montag müssen sich Ungeimpfte in Griechenland auf noch mehr Restriktionen im täglichen Leben einstellen. Wie der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis am Abend des 18. November in einer Fernsehansprache bekanntgab, wird das für sie geltende Verbot zum Betreten öffentlicher Innenräume dann auf Kinos, Theater, Museen und Sporthallen ausgeweitet. Auch ein negativer Corona-Test berechtigt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Besuch der genannten Einrichtungen. Bislang galt dies bereits für Cafés, Bars und Restaurants. Mit den neuen Maßnahmen wollen die griechischen Behörden die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen und die Infektionszahlen der beginnenden vierten Pandemiewelle eindämmen.
 
Impfschutz ab 60 Jahren nur noch sieben Monate gültig
 
Zusätzlich will Griechenland die Gültigkeit der Impfbescheinigungen für alle älteren Menschen begrenzen, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben. Ab dem 22. November wird der Impfstatus Personen ab 60 Jahren nur noch sieben Monate nach Erhalt der Zweitimpfung bei Präparaten mit zwei nötigen Impfdosen zuerkannt. Impfungen mit Vakzinen wie demjenigen von Johnson & Johnson, die nur eine Dosis vorsehen, bleiben ebenfalls maximal sieben Monate gültig. Anschließend müssen sich Seniorinnen und Senioren eine Auffrischungsimpfung geben lassen, wenn sie weiterhin als vollständig geimpft gelten wollen. Damit hat diese Altersgruppe laut Mitsotakis einen Monat Zeit, um die Booster-Impfung zu erhalten.
 
Supermärkte, Geschäfte und Friseure nicht betroffen
 
Wie die griechischen Behörden weiter mitteilen, gilt die Sperrung für Ungeimpfte nicht für Geschäfte des lebensnotwendigen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken. Auch Läden des Einzelhandels und Friseursalons sind nicht betroffen. Kinder und Jugendliche zwischen vier und 17 Jahren dürfen nach einem Bericht der Greek Travel Pages die öffentlichen Innenräume mit einem negativen Selbsttestergebnis betreten. Für den Besuch einer Kirche müssen Personen ohne Corona-Impfung ein Genesungszertifikat oder einen negativen Testbescheid eines privaten Gesundheitszentrums vorlegen.