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Griechenland verkürzt Quarantäne auf drei Tage

München, 14.12.2020 | 15:33 | soe

Griechenland lockert die Einreisebestimmungen über die Feiertage. Anstatt voller zehn Tage müssen sich einreisende Personen ab dem 18. Dezember nur noch für drei Tage in Quarantäne begeben. Darüber hinaus muss jedoch bei der Ankunft, zusätzlich zum bereits vorliegenden negativen PCR-Testergebnis, ein Corona-Schnelltest durchgeführt werden.


Griechenland: Astypalea
Griechenland beschränkt die Quarantäne für Einreisende ab dem 18. Dezember auf drei Tage.
Die neue Regelung der verkürzten Quarantäne gab Regierungssprecher Stelios Petsas am 11. Dezember bekannt. Sie soll vom 18. Dezember 2020 bis zum 7. Januar 2021 gelten. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land die Ankömmlinge nach Griechenland reisen: Die dreitägige Pflichtquarantäne gilt sowohl für Anreisen aus EU-Länder als auch aus Drittstaaten. Weitere Voraussetzungen für den Grenzübertritt sind nach wie vor das Ausfüllen der elektronischen Einreiseerklärung sowie die Vorlage eines negativen PCR-Tests in englischer Sprache, dessen Abstrich vor maximal 72 Stunden entnommen wurde.
 
Beschränkungen für Flugverkehr verlängert
 
Die Einschränkungen im Luftverkehr in Griechenland bleiben weiterhin in Kraft. So ist es nun bis mindestens zum 7. Januar 2021 verboten, ohne triftigen Grund Flugreisen zwischen den einzelnen Verwaltungsregionen zu unternehmen. Als Gründe werden Reisen zum eigenen Hauptwohnsitz, Familienvereinigungen, Dienstreisen und Flüge aus gesundheitlichen Gründen anerkannt. Internationale Flüge zwischen Griechenland und der Türkei sowie der spanischen Region Katalonien bleiben ausgesetzt. Reisen zwischen Griechenland und Albanien sowie Nordmazedonien sind ausschließlich über den Flughafen Athen möglich.
 
Corona-Risikogebiete in Griechenland
 
Einige griechische Regionen sind derzeit vom Robert Koch-Institut als Corona-Risikogebiete eingestuft. Darunter fallen Attika mit der Hauptstadt Athen, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien, Westgriechenland sowie Zentralmakedonien. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete wird seitens des Auswärtigen Amtes gewarnt.

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