Griechenland: Quarantäne für Einreisende auf sieben Tage verlängert

In Griechenland wurde die Quarantäne-Maßnahme für die Einreise verschärft. Wie die griechische Zivilluftfahrtbehörde YPA berichtet, müssen sich Reisende aus Deutschland statt der bislang geltenden drei Tage nun sieben Tage in Isolation begeben. Des Weiteren wurde der landesweite Lockdown bis voraussichtlich 18. Januar verlängert.
Die verschärfte Quarantäne-Maßnahme soll aller Voraussicht nach bis Mitternacht des 21. Januars gelten. Demnach müssen sich alle Einreisenden aus Ländern der Europäischen Union statt der bislang geltenden drei Tage für sieben Tage in Quarantäne begeben. Diese muss an der Aufenthaltsadresse erfolgen, welche noch vor der Einreise mittels des „Passenger Locator Form“ angegeben wurde. Zusätzlich zur Isolations-Bestimmung ist der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests weiterhin verpflichtend. Die Entnahme der Proben für den PCR-Test darf nicht länger als 72 Stunden vor Einreise zurückliegen.
 
Strengere Maßnahmen für Einreisende aus Großbritannien
 
Für Einreisende aus Großbritannien wurden die Einreisebestimmungen zusätzlich verschärft. Zwar muss auch hier eine siebentägige Quarantäne vollzogen werden, diese darf allerdings erst nach einem zweiten negativen Testergebnis nach sieben Tagen aufgehoben werden. Sollte der Test positiv ausfallen, wird die Quarantäne für einreisende Personen aus Großbritannien auf insgesamt 14 Tage angehoben. Damit soll verhindert werden, dass sich die mutierte, weit ansteckendere Version des Coronavirus in Griechenland ausbreitet.
 
Griechenland verlängert landesweiten Lockdown
 
Nach den gelockerten Maßnahmen über die Weihnachtsfeiertage wurde das Ende des Lockdowns ursprünglich auf den 11. Januar angesetzt. Wie der stellvertretende Katastrophenschutzminister Nikos Hardalis in einer Ansprache am 8. Januar ankündigte, wird der Lockdown nun bis zum 18. Januar verlängert. Demnach bleibt unter anderem die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr des Folgetags weiterhin bestehen. Auch Geschäfte, die für die Grundversorgung nicht erforderlich sind, sowie Friseure und Kosmetiksalons dürfen nicht öffnen.