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Griechenland verlängert Testpflicht bei Einreise bis 24. Januar

München, 11.01.2022 | 08:53 | sei

Griechenland behält seine verschärften Einreisebestimmungen bei. Damit müssen auch vollständig geimpfte Urlauberinnen und Urlauber weiterhin einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen, um in das südeuropäische Land einreisen zu dürfen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 19. Dezember und war zunächst bis zum 10. Januar befristet, soll nun jedoch mindestens bis zum 24. Januar in Kraft bleiben.


Griechenland Flagge Fähre
Griechenland hat die Testpflicht für alle Einreisenden bis zum 24. Januar verlängert.
Nach einem Beschluss der griechischen Behörde für zivile Luftfahrt HCAA fordert Griechenland auch weiterhin von allen Einreisenden ab fünf Jahren unabhängig vom Corona-Impfstatus ein negatives Testergebnis. Dafür werden höchstens 72 Stunden alte PCR-Tests und maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests akzeptiert, die Zertifikate können ausgedruckt oder digital vorgelegt werden. Darüber hinaus muss nach wie vor von jedem Reisegast vor dem Abflug ein Passenger Locator Form ausgefüllt werden. Das Auswärtige Amt gibt in seinen Reisehinweisen für Griechenland aktuell noch den 10. Januar als ursprünglich vorgesehenes Ablaufdatum der aktuellen Einreisebestimmungen an, eine Aktualisierung wird zeitnah erwartet. Das südeuropäische Urlaubsland hatte die zusätzliche Testpflicht für die Einreise zum 19. Dezember 2021 eingeführt und zunächst angekündigt, dabei ausschließlich PCR-Testergebnisse anzuerkennen. Nach internationalen Protesten wurden jedoch auch Antigen-Schnelltests für die Erfüllung der Vorgaben akzeptiert.
 
Stichprobenartige Gesundheitstest bei Ankunft
 
Neu ist seit dem 10. Januar laut einem Bericht der Greek Travel Pages, dass Ankommende unabhängig von ihrem Impf- oder Genesungsstatus einer stichprobenartigen Gesundheitsuntersuchung unterzogen werden können. Die Auswahl erfolgt basierend auf den im Passenger Locator Form angegebenen Daten sowie anhand des „EVA“-Systems mit künstlicher Intelligenz. Fällt der dabei vorgenommene Corona-Schnelltest positiv aus, wird der Passagier oder die Passagierin für fünf Tage in häusliche Isolation oder in eine Quarantäneeinrichtung verwiesen. Liegen anschließend keine Symptome vor, kann die Quarantäne beendet werden.
 
Corona-Lage in Griechenland
 
Griechenland kämpft derzeit mit den höchsten Infektionszahlen seit Pandemiebeginn. Nach den Weihnachtsfeiertagen stieg die Sieben-Tage-Inzidenz sprunghaft an und liegt mit Stand zum 11. Januar bei 2.320,4. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, wollen die griechischen Behörden vor allem die Booster-Impfkampagne vorantreiben. So verliert ab dem 1. Februar der Impfnachweis sieben Monate nach Erhalt der zweiten Dosis seine Gültigkeit, wenn keine Auffrischungsimpfung verabreicht wurde. Diese Regelung gilt beispielsweise für den Besuch von Restaurants und öffentlichen Einrichtungen wie Museen. Für die Einreise nach Griechenland bleiben die Impfzertifikate weiter nach EU-Richtlinie neun Monate lang gültig – befreien allerding mindestens bis zum 24. Januar nicht von der zusätzlichen Testpflicht.

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