Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Griechenland verschärft Testpflicht auf Inlandsflügen

München, 05.07.2021 | 09:10 | rpr

In Griechenland wurden die Bestimmungen für Inlandsflüge vom Festland auf die griechischen Inseln verschärft. Wie das griechische Nachrichtenportal Greek Travel Pages berichtet, werden seit dem 5. Juli COVID-19-Selbsttests nicht mehr akzeptiert. Fortan müssen Passagiere einen PCR- oder Antigen-Test, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.


Griechenland: Astypalea
Seit dem 5. Juli gelten in Griechenland verschärfte Regelung für Inlandsflüge.
Gemäß einer Aktualisierung der Luftfahrtrichtlinie (NOTAM) der Hellenic Civil Aviation Authority ist es Griechenland-Urlaubern wie auch Einwohnern des Landes fortan nicht mehr erlaubt, mittels Selbsttest ein Flugzeug für Inlandsflüge zu betreten. Demzufolge müssen Reisende ab zwölf Jahren, die vom Festland auf eine der griechischen Inseln übersetzen wollen, einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest beim Boarding vorlegen. Akzeptiert werden die Ergebnisse in mehreren Sprachen, unter anderem auf Griechisch, Deutsch oder Englisch. Auch die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung oder Genesung im Rahmen des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist möglich. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage vor Flugantritt zurückliegen.
 
Selbsttests bei Kindern und Jugendlichen erlaubt
 
Kinder und Jugendliche bleiben von der verschärften Testpflicht ausgenommen. Demnach ist es jungen Reisenden zwischen zwölf und 18 Jahren weiterhin gestattet, mit Vorlage eines Selbsttests das Flugzeug zu betreten. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht gänzlich befreit. Auch Berufspendler, die einen wöchentlichen, negativen COVID-19-Selbsttest nachweisen können, unterliegen nicht den verschärften Regelungen.
 
Keine Selbsttests auf Fähren
 
Nicht nur inländische Reisen per Luftweg sind seit dem 5. Juli mit strengeren Auflagen verbunden. Auch für Reisende, die per Fähre auf die griechischen Inseln übersetzen möchten, reicht die Vorlage eines COVID-19-Selbstests nicht mehr aus. Hier gelten ähnliche Bedingungen wie auf Inlandsflügen: Anerkannt werden negative PCR- und Antigen-Tests sowie ein Impf- oder Genesungsnachweis, die Probenentnahme des Antigen-Schnelltests darf allerdings 48 statt 24 Stunden zurückliegen. Ebenso sind Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit, Jugendliche zwischen zwölf und 17 dürfen sich weiterhin selbst testen.

Weitere Nachrichten über Reisen

palme_sturm
24.07.2024

Philippinen: Taifun Gaemi sorgt für Verwüstungen

Taifun Gaemi hat auf den Philippinen mit Starkregen und Überschwemmungen für schwere Schäden gesorgt. Nun nimmt er Kurs auf Taiwan und China.
Strand Sonnenschirme Liegen
23.07.2024

Palma de Mallorca: Liegen am Strand per App reservieren

Am Strand von Palma de Mallorca soll das Reservieren von Sonnenliegen bald per App möglich sein. Die Stadt plant die Einführung einer entsprechenden Anwendung im nächsten Jahr.
Kroatien: Dubrovnik
22.07.2024

Hitzewelle in Kroatien: Rekord-Temperaturen an Land und im Meer

Kroatien leidet unter einer Hitzewelle mit Temperaturen über 40 Grad Celsius. In der Adria wurde der Rekord der höchsten Wassertemperatur gebrochen.
Italien: Venedig Rialto
16.07.2024

Venedig erhöht Eintrittsgebühr ab 2025

Venedig hat den Test einer Eintrittsgebühr für Tagestouristinnen und -touristen erfolgreich beendet. Damit ist der Weg frei für ein dauerhaftes Eintrittsgeld, das zudem höher ausfallen soll als bislang.
Zwei Hände greifen nach einem 100 Euro Geldschein
16.07.2024

FTI-Insolvenz: Erstattung für stornierte Pauschalreisen beginnt

Nach der FTI-Insolvenz mussten mehrere Hunderttausend Pauschalreisen storniert werden. Die Rückerstattung der dafür geleisteten Zahlungen durch den DRSF soll nun bald starten.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.