Griechenland verschärft Testpflicht auf Inlandsflügen

In Griechenland wurden die Bestimmungen für Inlandsflüge vom Festland auf die griechischen Inseln verschärft. Wie das griechische Nachrichtenportal Greek Travel Pages berichtet, werden seit dem 5. Juli COVID-19-Selbsttests nicht mehr akzeptiert. Fortan müssen Passagiere einen PCR- oder Antigen-Test, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen.
Gemäß einer Aktualisierung der Luftfahrtrichtlinie (NOTAM) der Hellenic Civil Aviation Authority ist es Griechenland-Urlaubern wie auch Einwohnern des Landes fortan nicht mehr erlaubt, mittels Selbsttest ein Flugzeug für Inlandsflüge zu betreten. Demzufolge müssen Reisende ab zwölf Jahren, die vom Festland auf eine der griechischen Inseln übersetzen wollen, einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten, negativen Antigen-Schnelltest beim Boarding vorlegen. Akzeptiert werden die Ergebnisse in mehreren Sprachen, unter anderem auf Griechisch, Deutsch oder Englisch. Auch die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung oder Genesung im Rahmen des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist möglich. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage vor Flugantritt zurückliegen.
 
Selbsttests bei Kindern und Jugendlichen erlaubt
 
Kinder und Jugendliche bleiben von der verschärften Testpflicht ausgenommen. Demnach ist es jungen Reisenden zwischen zwölf und 18 Jahren weiterhin gestattet, mit Vorlage eines Selbsttests das Flugzeug zu betreten. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht gänzlich befreit. Auch Berufspendler, die einen wöchentlichen, negativen COVID-19-Selbsttest nachweisen können, unterliegen nicht den verschärften Regelungen.
 
Keine Selbsttests auf Fähren
 
Nicht nur inländische Reisen per Luftweg sind seit dem 5. Juli mit strengeren Auflagen verbunden. Auch für Reisende, die per Fähre auf die griechischen Inseln übersetzen möchten, reicht die Vorlage eines COVID-19-Selbstests nicht mehr aus. Hier gelten ähnliche Bedingungen wie auf Inlandsflügen: Anerkannt werden negative PCR- und Antigen-Tests sowie ein Impf- oder Genesungsnachweis, die Probenentnahme des Antigen-Schnelltests darf allerdings 48 statt 24 Stunden zurückliegen. Ebenso sind Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit, Jugendliche zwischen zwölf und 17 dürfen sich weiterhin selbst testen.