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Hochinzidenzgebiete: Das gilt nun für die Rückkehr aus Spanien, Ägypten und Co.

München, 25.01.2021 | 08:53 | sei

Das Robert Koch-Institut hat mit Wirkung zum 24. Januar 25 Staaten der Welt auf die Liste der Hochinzidenzgebiete gesetzt. Sie gelten damit als Regionen mit besonders hohem Infektionsrisiko, weshalb Einreisende in Deutschland schärferen Bestimmungen unterliegen. Auf der Liste stehen auch beliebte Urlaubsländer wie Ägypten, Tschechien und Spanien inklusive der Balearen und Kanaren.


Ägypten: Sharm el Sheikh Nuweiba Taba
Ägypten gilt seit dem 24. Januar als Hochinzidenzgebiet, ebenso 24 weitere Länder weltweit.
Seit dem 24. Januar um 0 Uhr müssen sich Einreisende aus 25 weiteren Ländern in Deutschland an strengere Einreiserichtlinien halten. Dabei handelt es sich um Ägypten, Albanien, das Fürstentum Andorra, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Iran, Israel, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, die Palästinensischen Gebiete, Panama, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Tschechien, die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate. Sie werden seither als Hochinzidenzgebiete geführt, da die Infektionsrate und damit auch das Ansteckungsrisiko nach Einstufung des RKI besonders hoch sind.
 
Einreisebestimmungen für Reisende aus Hochinzidenzgebieten
 
Einreisende, die sich binnen zehn Tagen vor ihrer Ankunft in Deutschland in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, unterliegen damit strengeren Regeln. Sie müssen sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland auf das Coronavirus testen lassen und den negativen Bescheid dem Beförderungsunternehmen, also beispielsweise der Airline, auf Anfrage vorlegen. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Zusätzlich müssen sich die Reisenden in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen weiteren negativen Corona-Test beendet werden kann. Für alle Einreisenden aus Risikogebieten obligatorisch ist das Ausfüllen einer digitalen Einreiseanmeldung.
 
Unterschied zwischen Risikogebiet und Hochrisikogebiet

Das RKI hatte bereits zum 13. Januar eine neue Differenzierung seiner Liste der Risikogebiete eingeführt. Seither wird zwischen „normalen“ Risikogebieten und sogenannten Hochrisikogebieten unterschieden. Als normales Risikogebiet gilt eine Region, wenn sie den Schwellenwert von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet. Der Status des Hochrisikogebiets wird verhängt, wenn entweder eine mutierte Variante des Coronavirus grassiert („Virusvarianten-Gebiete“) oder die Inzidenzwerte und damit auch das Ansteckungsrisiko besonders hoch sind („Hochinzidenzgebiete“). Auf der Liste der Virusvarianten-Gebiete stehen derzeit Südafrika, Großbritannien, Irland und Brasilien.
 
Malaysia ist Risikogebiet
 
Ebenfalls mit Wirkung zum 24. Januar hat das RKI auch neue Risikogebiete ohne Sonderstatus ernannt. So gilt nun für Malaysia eine Reisewarnung, ebenso für die französischen Überseegebiete Mayotte und Saint-Barthélemy. Nicht mehr auf der Liste der Risikogebiete stehen die Regionen Attika und Nördliche Ägäis in Griechenland sowie die norwegische Region Innlandet.

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