Indonesien erlässt Einreiseverbot für Ausländer

Indonesien führt ab dem 1. Januar 2021 erneut ein generelles Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige ein. Dies geht aus Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes hervor. Die Einreisesperre für Ausländer soll vorerst 14 Tage lang in Kraft bleiben.
Ausnahmen für das Einreiseverbot ab dem 1. Januar gelten nur für Inhaber von gültigen Daueraufenthaltsgenehmigungen. Für Touristen ändert die neue Vorgabe jedoch nichts; ihnen war ohnehin die Einreise in das südostasiatische Land seit Monaten nicht mehr gestattet. Seit Anfang Dezember 2020 durften Ausländer zu bestimmten Zwecken wieder nach Indonesien einreisen, zu denen beispielsweise Dienstreisen und Studienaufenthalte zählten. Hierfür musste jedoch in jedem Fall vorab ein Visum beantragt werden. Für ausländische Personen, die bis zum 31. Dezember nach Indonesien einreisen möchten und unter diese Ausnahmen fallen, sowie ab dem 1. Januar für Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung gelten strenge Auflagen für die Einreise.
 
In absehbarer Zeit kein Indonesien-Urlaub möglich
 
Indonesien agiert sehr vorsichtig bezüglich einer Wiederöffnung für internationale Touristen. So hatten Regierungsvertreter in den letzten Monaten mehrfach geäußert, zunächst den Inlandstourismus wieder ankurbeln zu wollen, bevor erneut ausländische Urlauber ins Land gelassen werden. Selbst die bei Europäern besonders beliebte Urlaubsinsel Bali wird dabei voraussichtlich keine Ausnahme bilden und bleibt wie der Rest des Landes vorerst für ausländische Touristen gesperrt.
 
Indonesien verzeichnet hohe Infektionszahlen
 
Indonesien gilt als von der Corona-Pandemie stark betroffenes Land, vor allem der Großraum um die Hauptstadt Jakarta verzeichnet eine hohe Inzidenzrate. Der Staat ist aus deutscher Sicht Corona-Risikogebiet, eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist seit dem 15. Juni ununterbrochen in Kraft. Seit dem 18. Dezember 2020 und noch bis zum 8. Januar 2021 wird auch bei Reisen innerhalb des Landes ein negativer Corona-Test verlangt.