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Island verbietet touristische Einreisen aus Hochrisikogebieten

München, 29.04.2021 | 09:41 | soe

Island hat mit Wirkung zum 28. April nicht wesentliche Einreisen aus Ländern, die als besondere Corona-Hochrisikogebiete eingestuft werden, verboten. Damit sind aus den betreffenden Staaten auch keine touristischen Einreisen mehr erlaubt. Nach aktuellem Stand der Pandemie-Lage ist Deutschland ebenso wie die meisten anderen Länder der Europäischen Union von dem Verbot jedoch nicht betroffen.


Island: Polarlicht
Island verbietet bis zum 31. Mai touristische Einreisen aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz über 700.
Island betrachtet generell alle Länder als Corona-Hochrisikogebiete. Staaten, deren 14-Tage-Inzidenzwert über 700 Fälle je 100.000 Einwohner liegt, wird nun jedoch ein Sonderstatus zugesprochen und die Einreisebedingungen verschärft. Für die meisten Staaten des Schengenraums greift das Verbot touristischer Einreisen derzeit nicht. Aufpassen müssen deutsche Island-Urlauber allerdings, wenn der Inselstaat nicht die erste Station ihrer Reise ist: Auch, wer sich binnen der letzten 14 Tage für mehr als 24 Stunden in einem der Hochrisikogebiete aufgehalten hat, darf nur aus wesentlichen Gründen nach Island kommen. Die neue Regelung soll bis mindestens zum 31. Mai gelten.
 
Triftige Gründe für eine Einreise
 
Ausgenommen von der Einreisebeschränkung sind alle Bürger und ständigen Einwohner Islands sowie Personen, die in langfristigen Beziehungen zu ihnen stehen. Zudem ist die Durchreise nach wie vor gestattet. Weitere Ausnahmen gelten für Studenten, Fracht- und Transportarbeiter sowie Personen, die in dringenden geschäftlichen oder familiären Angelegenheiten reisen. Gegen das Coronavirus geimpfte und von ihm genesene Personen genießen ebenfalls einen Sonderstatus, für sie entfällt zudem die Quarantänepflicht.
 
Einreise aus Deutschland nach Island
 
Sofern Reisende keinen Nachweis über einen Impfschutz oder eine überstandene COVID-19-Infektion besitzen, müssen sie sich nach der Ankunft in Island für fünf Tage in Quarantäne begeben. Je nach Land der Abreise und häuslicher Situation können die Behörden das Verbringen der Isolationszeit in einer regierungsseitig betreuten Quarantäneunterkunft fordern. Vor der Anreise ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Außerdem müssen alle Einreisenden mit einem Geburtsjahr vor 2005 bereits bei der Ankunft einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test mitbringen. Direkt nach der Einreise erfolgt bei allem Ankommenden ebenfalls ein PCR-Test, am Ende der Quarantäne ein weiterer. Fällt dieser negativ aus, darf die Isolation beendet werden.

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