Der Grüne Pass entfällt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens in Israel.
Der Grüne Pass wurde ursprünglich eingeführt, um eine Impfung gegen COVID-19, eine Genesung von der Krankheit oder einen Negativtest auf das Coronavirus nachweisen zu können. In den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens wurde die Nachweispflicht am 7. Februar aufgehoben. Das bedeutet, dass der Besuch von Hotels, Restaurants oder Kinos nicht länger beschränkt wird. Ebenso entfällt für Ungeimpfte die Pflicht, bei der Ausreise aus Israel einen negativen Corona-Test vorzulegen. Bei Großveranstaltungen wie Hochzeiten oder sonstigen Feierlichkeiten müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedoch nach wie vor ihre Impfung, Genesung oder einen Negativtest nachweisen. Ebenso muss der Grüne Pass weiterhin in Hochrisikobereichen, zu denen zum Beispiel Alten- und Pflegeheime zählen, vorgelegt werden.
Corona in Israel
Die weitgehende Abschaffung des Grünen Passes erklärte Hagai Levine, Epidemiologe an der Hebräischen Universität in Jerusalem, damit, dass Impfungen nicht ausreichend vor einer Ansteckung mit der Omikron-Variante schützen würden. Somit würde der Grüne Pass eine falsche Sicherheit suggerieren. Israel setze zudem verstärkt auf Eigenverantwortung hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit. Die Infektionszahlen in Israel befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, nehmen aber seit Ende Januar schnell ab. Während die Sieben-Tage-Inzidenz am 26. Januar noch bei über 7.600 lag, wurde sie am 8. Februar mit 3.733,2 angegeben. Von den etwa neun Millionen Israelis sind derzeit 65,7 Prozent vollständig gegen COVID-19 geimpft, 55 Prozent haben ihre dritte Impfung erhalten. Die Regierung setzt zudem auf eine Viertimpfung für vulnerable Gruppen.
Einreiseregeln für Israel
Derzeit dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Reisende nach Israel einreisen. Dabei darf die letzte Impfung nicht länger als 180 Tage zurückliegen. Der Impf- oder Genesenennachweis ist innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn gemeinsam mit der Einreiseanmeldung hochzuladen. Per SMS oder E-Mail erhalten Reisende im Anschluss daran weitere Informationen zur Einreise, die vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist ein maximal 72 Stunden alter PCR- oder ein höchstens 24 Stunden alter Antigentest bei der Einreise vorzuzeigen. Das Testzertifikat muss in Englisch vorliegen und die Passnummer muss darauf vermerkt sein. Zusätzlich wird nach der Einreise ein weiterer PCR-Test fällig, dessen Kosten von den Reisenden selbst übernommen werden müssen. Wer den Test bereits im Voraus zahlt, kann dabei 35 Schekel, also knapp 10 Euro, sparen. Anschließend wird bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Aufforderung zur Selbstisolation ausgesprochen, die in der Regel etwa 24 Stunden beträgt.