Italien kündigt Aufhebung der Corona-Maßnahmen an

In Italien wurden weitreichende Pläne zur Lockerung der landesweiten Corona-Maßnahmen bekanntgeben. Mehreren italienischen Medienberichten zufolge soll der bis zum 31. März geltende landesweite Ausnahmezustand nicht mehr verlängert werden. Wie Italiens Premierminister Mario Draghi verkündet, ist demnach mit Wirkung zum 1. April die Aufhebung der farblich markierten Zoneneinteilung zur Risikobestimmung der Regionen vorgesehen, auch die Bestimmungen zur Vorlage des Super Green Pass sollen schrittweise gelockert werden.
Update vom 18. März 2022, 09:00 Uhr

Nach einer Kabinettssitzung der italienischen Regierung am vergangenen Donnerstag wurden die Pläne zur schrittweisen Lockerung der Bestimmungen für den Green Pass konkretisiert. Mehreren Medienberichten zufolge soll demnach ab dem 1. April zunächst die Nachweispflicht für Hotels, Geschäfte sowie den öffentlichen Nahverkehr fallen. Bis zum 30. April bleibt die Vorlage eines 2G-Nachweises für die Innengastronomie sowie Kultur- und Sporteinrichtungen bestehen, gleiches gilt für den Nachweis des Green Passes gemäß der 3G-Regel für den Fernverkehr in Langstreckenzügen und Flugzeugen. Ab dem 1. Mai sieht die Regierung schlussendlich die Abschaffung des Green Passes vor.
 
Originalmeldung vom 25. Februar 2022, 09:50 Uhr

Im Zuge der sich stark verbessernden epidemiologischen Lage stehen die Zeichen in Italien mit dem Auslaufen des Ausnahmezustands zum 31. März nun auf Rückkehr zur Normalität. Zwar soll der 1. April kein Stichtag zur Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen werden, dennoch sieht die Regierung eine schrittweise Lockerung der aktuell geltenden Regelungen vor. Die Entscheidung, wann welche Restriktionen fallen, werden im Verlauf der kommenden Woche erwartet; laut aktuellen Ankündigungen soll jedoch ab dem 1. April unter anderem die farblich markierte Zoneneinteilung zur Risikobestimmung der Regionen aufgehoben werden.
 
Vorlage des Super Green Pass soll schrittweise fallen
 
Auch die aktuellen Bestimmungen zur Vorlage des Super Green Pass, der für den Zutritt zu zahlreichen öffentlichen Einrichtungen notwendig ist, werden derzeit in Hinblick von möglichen Lockerungen zum 1. April debattiert. Nach ersten Aussagen soll der 2G-Nachweis ab dann nicht mehr für den Zutritt von Bar- und Restaurantaußenbereichen benötigt werden, die verpflichtende Vorlage für die Innengastronomie soll im Verlauf des Aprils fallen. Auch für Beherbergungsbetriebe ist eine Aufhebung des 2G-Prinzips ab Anfang April vorgesehen, gleiches gilt für die Nutzung des öffentlichen Transportwesens und für sportliche Outdoor-Aktivitäten. Darüber hinaus sollen Sportstadien wieder zu 100 Prozent ausgelastet werden dürfen und die FFP2-Maskenpflicht in Schulen fallen. Ob die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Innenräumen wie Theatern, Kinos, Konzertsälen und ähnlichen Veranstaltungsorten bestehen bleibt, ist noch offen; hier ist jedoch mit einer Verlängerung zu rechnen.
 
Lockerungen bereits zum 10. März
 
Bereits vor Ablauf des Ausnahmezustands sind Lockerungen der landesweiten Restriktionen vorgesehen. So soll ab dem 10. März der Verzehr von Speisen und Getränken in Kinos und Theatern wieder gestattet werden, auch die darin befindlichen Bars dürfen demnach öffnen. Darüber hinaus ist ab dann auch der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern bis zu einer Dauer von 45 Minuten wieder gestattet.